Am 15. August 2026 ist der Grundsteueranteil für das 3. Quartal 2026 fällig. Bitte prüfen Sie, ob der Betrag überwiesen werden muss oder ein Lastschriftmandat erteilt wurde.
Ein ganz wichtiger Punkt ist die Angabe des Kassenzeichens, so kann die Zahlung exakt Ihrem „Konto“ zugeordnet werden. Bitte passen Sie auch den Betrag so an, wie er im zuletzt erhaltenen Bescheid angegeben wurde.