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Rathaus aktuell mit Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Ausgabe 8/2026
Stadtentwicklung
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Königs Wusterhausen auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung

Mit 23 Maßnahmen will die Stadt ihre Wärmeversorgung klimaneutral gestalten – von Fernwärmeausbau bis Abwärmenutzung. Der jetzt beschlossene kommunale Wärmeplan zeigt, wie fossile Brennstoffe bis 2045 Geschichte werden.

Wie kann es in den nächsten Jahrzehnten gelingen, den Wärmebedarf der Stadt Königs Wusterhausen zu decken und den Anteil von fossilem Gas, Heizöl und Kohle bei der Wärmeversorgung deutlich zu reduzieren? Mit dieser Fragestellung befasst sich der kommunale Wärmeplan, den die Stadtverordneten Anfang Juli mehrheitlich beschlossen haben.

Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, den vor Ort effizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln. Mittelfristig soll die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen überwunden und eine nachhaltige Energieversorgung sichergestellt werden. Im kommunalen Wärmeplan wird unter anderem beschrieben, auf welche Weise Gebiete in der Stadt mit Wärme versorgt werden können.

Zudem wird betrachtet, wie erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme optimal für die Erzeugung und Verteilung von Wärme genutzt werden können. Das Ergebnis umfasst insgesamt 23 Maßnahmen. Ein Aspekt, um den Wärmebedarf grundlegend zu reduzieren, ist die Sanierung von Wohnhäusern und öffentlichen Gebäuden. Hier ist eine enge Abstimmung mit den Plänen der Wohnungsbauunternehmen nötig. Rechnerisch ließe sich der Wärmebedarf beispielsweise durch bessere Dämmung bis 2045 um rund 13 Prozent senken.

Schwerpunkt: Fernwärme

Bei vielen weiteren Maßnahmen ist das Engagement der Wärmenetzbetreiber in Königs Wusterhausen gefragt. Ihre Aufgabe wird es in den nächsten Jahren sein, durch Instandsetzung, Nachverdichtung und Ausbau des Wärmenetzes mehr Haushalte zu versorgen und den Anteil der Wärmenetze am Gesamtwärmebedarf von bisher 14 auf 18 Prozent zu erhöhen.

Als zusätzliche Quelle für das Fernwärmenetz wurde die Abwärme aus dem Biomassekraftwerk der MVV identifiziert. Schon im Januar 2025 haben der Kraftwerksbetreiber und die Wärmeversorgungsgesellschaft Königs Wusterhausen (WKW) einen Wärmeliefervertrag geschlossen. Seitdem laufen Vorbereitung und Bauarbeiten, damit die Abwärme der stromerzeugenden Turbine ins Fernwärmenetz eingespeist werden kann. Weitere Wärmenetze könnten über zentrale Luft-Wärme-Pumpen oder oberflächennahe Geothermie versorgt werden. Im Wärmeplan wurden insgesamt zwölf Gebiete identifiziert, die entweder an ein bestehendes Netz angeschlossen oder in denen ein Nahwärmenetz installiert werden könnte. In weiteren sieben Gebieten soll eine Prüfung stattfinden.

Die Gewerbegebiete in der Stadt, deren Wärmebedarf bei rund 30 Prozent liegt, sind im Wärmeplan als Prüfgebiete ausgewiesen worden. Im Rahmen der Wärmeplanung konnte bisher noch nicht vollständig geklärt werden, inwiefern Prozesswärme genutzt werden kann und wie hoch der Anteil des Wärmebedarfs für Hochtemperaturprozesse ist. Diese Fakten sollen im Rahmen eines Gewerbedialogs ermittelt und anschließend mit passenden Maßnahmen umgesetzt werden.

Hintergrund

Die kommunale Wärmeplanung ist ein Strategiepapier, mit dem die Stadt Königs Wusterhausen den Weg aufzeigt, wie bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung aufgebaut werden kann, in der fossile Brennstoffe keine Rolle mehr spielen. Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet alle Kommunen in Deutschland dazu, bis zum 30. Juni 2028 entsprechende Planungen vorzulegen.

Königs Wusterhausen ist es gelungen, diese Aufgabe vorfristig zu erledigen und Fördermittel für die Planerstellung in Anspruch zu nehmen. An der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung war ein Fachbeirat beteiligt, in dem Wohnungswirtschaft, Energieversorger sowie Akteure aus der Wirtschaft und der Stadtverwaltung zusammenkamen. Zusätzlich wurden die Zwischenstände in Workshops mit den Bürger*innen diskutiert und im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt, Mobilität und Klimaschutz berichtet. Abschließend folgte die öffentliche Auslegung des Entwurfs und die Einarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen.

Ab sofort wird die Umsetzung des Wärmeplans durch das Klimaschutzmanagement der Stadtverwaltung begleitet und überwacht. Außerdem wird ein „Runder Tisch Wärmewende“ eingerichtet, der regelmäßig tagt und den Fortschritt der Maßnahmen überprüft. Nach fünf Jahren muss der Wärmeplan aktualisiert werden.

Was bedeutet es für Grundstücks- und Immobilieneigentümer*innen?

Der kommunale Wärmeplan hat keine rechtlich bindende Wirkung für Gebäudeeigentümer*innen, sondern ist eine rein strategische Planung der Stadt Königs Wusterhausen. Er dient als Orientierung, was in Zukunft möglich und wünschenswert ist.

Die im Gebäudeenergiegesetz benannte Anforderung in § 71 – neue Heizungen müssen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden – entfaltet derzeit noch keine Wirkung. Aktuell wird sie von der Bundesregierung durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz nun zugestimmt. Damit entfällt die bisherige 65-Prozent-Regel und neben Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, Hybrid- und Biomasseheizungen dürfen auch Gas- und Ölheizungen neu eingebaut werden.

Die europäischen und nationalen Klimaschutzziele bleiben weiterhin bestehen: Ab 2045 müssen Brennstoffe für Heizungen vollständig klimaneutral sein. Ab 2029 gilt somit für neu installierte Gas- und Ölheizungen eine stufenweise steigende Beimischung klimaneutraler Brennstoffe. Die sogenannte Biotreppe sieht mindestens zehn Prozent Bioanteil ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040 vor. Zusätzlich soll ab 2028 eine Grüngasquote für bestehende Heizungen eingeführt werden.

Die Kommunale Wärmeplanung bleibt weiterhin ein wichtiges Strategiepapier für Kommunen.