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Kottmarkurier
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Grundsteuerfestsetzung für das Kalenderjahr 2026 – Gemeinde Kottmar

Steuerfestsetzung

Die derzeitig gültigen Steuersätze der Gemeinde Kottmar betragen: 310 v.H. für Betriebe der Landwirtschaft, die Grundstücke (Grundsteuer A) und 390 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B). Für diejenigen Steuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird auf Grund von § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz für das Kalenderjahr 2026 in der selben Höhe wie für das Kalenderjahr 2025 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen und persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamtes ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.

Zahlungsaufforderung

Die Steuerpflichtigen, die keine Sepa-Lastschrift abgegeben haben, werden gebeten, die Grundsteuer für 2026 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf unser Geschäftskonto zu überweisen oder bar in den Bürgerbüros einzuzahlen.

Bankverbindung:

Spk. Oberlausitz-Niederschlesien

IBAN: DE46 8505 0100 3000 0564 07

BIC: WELADED1GRL

Vierteljahresbeträge sind jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu zahlen. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit § 28 Absatz 3 Grundsteuergesetz Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2026 in einem Betrag am 01.07.2026 fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese, durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Kottmar, Hauptstraße 62, 02739 Kottmar OT Eibau schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Michael Görke,
Bürgermeister