Aus technischen Gründen – an deren Behebung prioritär gearbeitet wird – ist es den sächsischen Finanzämtern derzeit leider noch nicht möglich, im Jahr 2025 eingetretene Änderungen einschließlich Grundsteuerbefreiung zu bearbeiten und die erforderlichen Bescheide zu erlassen.
Das betrifft auch die Übertragung des Eigentums an Grundstücken, sodass möglicherweise die bisherigen Eigentümer mit Grundsteuervorauszahlungen belastet werden, da auch den Gemeinden keine geänderten Eigentümerdaten übermittelt werden können.
Die Finanzverwaltung und auch wir als Gemeinde bedauern diese Umstände sehr!
An der Behebung der technischen Probleme wird momentan intensiv gearbeitet.
Wir möchten Sie höflichst bitten, dass Sie für die Lastschrift der Steuer keine Rückbuchung veranlassen, sollte zum 15.02.2026 eine Abbuchung erfolgen.
Nach der Grundsteuerfestsetzung auf den neuen Eigentümer wird Ihnen der abgebuchte Betrag erstattet.