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Kottmarkurier
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Der AZV Landwasser informiert

Veränderte Abwassergebühren ab 2026

Der AZV Landwasser ist gesetzlich verpflichtet, die kostendeckenden Abwassergebühren spätestens nach 5 Jahren neu zu kalkulieren.

Im Ergebnis der Kalkulation 2026 bis 2029 i.Z. mit der Umstellung des Rechnungswesens auf Eigenbetriebsrecht ergibt sich für die zentrale Abwasserentsorgung ab Januar 2026 eine Mengengebühr von 3,26 €/Kubikmeter Abwasser bei gleichbleibendem Grundgebührenniveau. Die Mengengebühren für die dezentrale Abwasserentsorgung betragen 52,18 €/Kubikmeter für Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben und 123,24 €/Kubikmeter für Klärschlamm aus Kleinkläranlagen.

Die Grundgebühr bleibt auch bei der dezentralen Entsorgung unverändert. Spätestens ab 01.01. 2030 ist mit einer turnusmäßigen Anpassung der Gebühren zu rechnen.