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Kottmarkurier
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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„größere Gehölzrückschnitte“ - ab 1. Oktober wieder erlaubt

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

für eine ordnungsgemäße Nutzung der Straßen und Gehwege ist es notwendig, dass Bäume und Sträucher entlang dieser Wege - im Interesse der Verkehrssicherheit – regelmäßig zurückgeschnitten werden. Ab dem 1. Oktober bis Ende Februar ist es wieder erlaubt, größere Schnittmaßnahmen an Bäumen, Hecken und Sträuchern durchzuführen (§ 39 Abs. 5 BNatSchG). Dazu zählen unter anderem stärkere Rückschnitte zur Verjüngung, Radikalschnitte sowie, wenn notwendig, auch Baumfällungen.

Ihr Ordnungsamt und Bauhof