Liebe Bürgerinnen und Bürger,
für eine ordnungsgemäße Nutzung der Straßen und Gehwege ist es notwendig, dass Bäume und Sträucher entlang dieser Wege - im Interesse der Verkehrssicherheit – regelmäßig zurückgeschnitten werden. Ab dem 1. Oktober bis Ende Februar ist es wieder erlaubt, größere Schnittmaßnahmen an Bäumen, Hecken und Sträuchern durchzuführen (§ 39 Abs. 5 BNatSchG). Dazu zählen unter anderem stärkere Rückschnitte zur Verjüngung, Radikalschnitte sowie, wenn notwendig, auch Baumfällungen.