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Kottmarkurier
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Verpflichtung der Straßenanlieger - zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen

Bereits jetzt möchten wir schon einmal auf die kommende winterliche Jahreszeit blicken. Und obwohl jeder von uns weiß, dass zwangsläufig eines schönen Tages mit Kälte, Frost, Eis und Schnee gerechnet werden muss, sind wir doch Jahr für Jahr überrascht, wie plötzlich und unerwartet dies geschehen kann. Es ist jetzt an der Zeit, sich auf den Winter einzustellen. Autofahrer tun gut daran, auf Winterreifen umzusteigen und mehr Zeit für die Fahrt zur Arbeit einzuplanen - die Anlieger von Straßen und Gehwegen sollten sich rechtzeitig mit geeignetem Streugut eindecken, um ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen zu können.

Da geräumte und sichere Straßen die Grundvoraussetzung, für ein reibungsloses Funktionieren, des Straßenverkehrs sind, setzt es jedoch die Unterstützung der Mitarbeiter unseres Winterdienstes voraus. Immer wieder wurde aber in den vergangenen Jahren festgestellt, dass Fahrzeuge auch über Nacht an Straßen parken, obwohl es Möglichkeiten gäbe, diese zum Teil auch andernorts abzustellen. Dadurch wird unter winterlichen Bedingungen die Durchfahrtbreite, der mitunter ohnehin schmalen Straßen, weiter eingeschränkt – eine vollständige Beräumung ist dann nicht mehr möglich.

Deshalb noch einmal die Bitte und Aufforderung zugleich, Fahrzeuge nur dort zu parken, wo die Arbeit des Winterdienstes nicht behindert wird.

Da unsere Mitarbeiter des Bauhofes sowie private Dienstleister nicht zu jeder Zeit, an jedem Ort unserer Gemeinde Winterdienst durchführen können, richtet sich die Beräumung nach den Schwerpunkten der jeweiligen Straßennutzung. Daher werden Hauptstrecken zuerst geräumt und Nebenwege zu einem späteren Zeitpunkt.

Aber auch der einzelne Bürger ist in der Verantwortung, „Winterdienst“ durchzuführen. Wer wann und wie verpflichtet ist, zu räumen und zu streuen, ist in der „Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen in der Gemeinde Kottmar“ geregelt.

Den genauen Wortlaut der Satzung können Sie gern auf unserer Internetseite unter www.gemeinde-kottmar.de (Bürgerinfo -> Ortsrecht/Satzungen) nachlesen oder sich bei Fragen zum Winterdienst direkt an uns wenden.

Denn eines ist wichtig:

„… das Unterlassen der Räum- und Streupflicht kann eine Geldbuße nach sich ziehen. Viel schwerer aber dürfte ins Gewicht fallen, wenn gestürzte Fußgänger Schmerzensgeld und Schadensersatzforderungen an Haus- bzw. Grundstückseigentümer, Mieter, oder Pächter richten, weil nicht rechtzeitig oder nicht richtig gestreut wurde …“

Zum Schluss haben wir noch eine Bitte:

Viele ältere, kranke, gebrechliche oder behinderte Mitbürger können allein und ohne fremde Hilfe ihrer Räum- und Streupflicht oftmals nicht mehr nachkommen. Wir bitten Sie deshalb, sich in die Lage der Hilfsbedürftigen hinein zu versetzen und den genannten Personenkreis durch aktive Mit-/Nachbarschaftshilfe zu unterstützen.

Für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bedanken wir uns bereits jetzt!

Ordnungsamt