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Kottmarkurier
Ausgabe 13/2024
Amtlicher Teil
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Information zur Grundsteuer

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung die Entscheidung über die Hebesätze zur Grundsteuer getroffen. Die Grundsteuer berechnet sich aus Grundsteuermessbetrag und Hebesatz. Durch die Neubewertung aller Grundstücke durch das Finanzamt im Zuge der Grundsteuerreform ändern sich die Messbeträge, sowohl nach oben als auch nach unten. Viele Modernisierungen wurden dem Finanzamt im Laufe der Jahre nicht nachgemeldet. Somit ist der Grundsteuerwert und auch der Messbetrag zum Teil wesentlich höher. Aufgrund dieser Tatsache wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B von 430 v.H. auf 390 v.H. gesenkt.

Steueramt