Grenzen des Flurstückes 210 in der Gemeinde Kottmar Gemarkung Eibau sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes bestimmt werden. Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die Grundstückseigentümer, Erbbau- und Verfügungsberechtigten und sonstige grundstücksgleicher Rechteinhaber des aufgeführten Flurstückes sind Beteiligte des Verwaltungsverfahrens. Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten die Beteiligten im Rahmen des § 16 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern.
Anlass der Grenzbestimmung ist die durch die Gemeinde Kottmar beauftragte Schlussvermessung der Jahnstraße / Hirschgäßchen in Eibau. Mit der Katastervermessung sollen Flurstücksgrenzen aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen werden.
Für die Eigentümer des oben aufgeführten Flurstückes, die kein Schreiben erhalten haben, findet der Grenztermin am Dienstag, dem 03.03.2026, um 10.30 Uhr in Kottmar OT Eibau, Hirschgäßchen, vor Haus Nr. 7, statt.
Ich bitte, zum Grenztermin den Personalausweis mitzubringen. Es ist auch möglich, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen.
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass auch ohne Anwesenheit der Beteiligten oder deren Bevollmächtigten Flurstücksgrenzen bestimmt werden können.
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Zittau, den 18.12.2025