Der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar stellte am 17.02.2025 gem. § 88c SächsGemO den Jahresabschluss nach Abschluss der örtlichen Prüfung fest, Beschluss-Nr. 54-2/25. Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Brodbeck und Kirsten GmbH am 18.12.2024 testiert und wie folgt festgestellt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar stellt gemäß § 88 c Absatz 2 in Verbindung mit § 104 SächsGemO den Jahresabschluss zum 31.12.2018 nach der örtlichen Prüfung gemäß § 103 bis 106 SächsGemO mit
| einem ordentlichen Ergebnis von | - 138.363,82 € |
| einem Sonderergebnis von | 447.725,59 € |
| dem Gesamtergebnis von | 309.361,77 € |
| einer Bilanzsumme von | 66.531.619,44 € |
| einem Basiskapital von | 30.259.651,03 € |
| der Veränderung des Finanzmittelbestandes von | - 206.152,67 € |
| dem Endbestand an Zahlungsmitteln von | 800.395,89 € |
fest.
Das positive Gesamtergebnis in Höhe von 309.361,77 €, welches sich nach der Verrechnung des negativen ordentlichen Ergebnisses mit dem positiven Sonderergebnis ergibt, wird der Rücklage aus Sonderergebnissen zugeführt.
Der Saldo aus ordentlicher Abschreibungen sowie Auflösung von Sonderposten auf das zum 31.12.2017 festgestellte Anlagevermögen in Höhe von 754.173,01 € wird gemäß § 72 Abs.3 Satz 3 SächsGemO mit dem Basiskapital verrechnet und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Hinweis
Der Jahresabschluss per 31.12.2018 mit Anhang einschließlich Schlussbericht der örtlichen Prüfung liegt für jedermann zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Kottmar, Bürgerbüro Obercunnersdorf in der Kämmerei zur Einsichtnahme aus.