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Kottmarkurier
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil
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Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer

-Hebesatzsatzung-

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Verbindung mit den §§ 1 und 25 Grundsteuergesetz (GrStG) sowie der §§ 1 und 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) in der jeweils aktuellen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar in seiner Sitzung am 16.02.2026 unter Beschluss-Nr. 139-02/26 folgende Aufhebungssatzung beschlossen:

§ 1

Aufhebung

Die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer -Hebesatzsatzung- der Gemeinde Kottmar vom 18.11.2024, ausgefertigt am 19.11.2024 wird mit Ablauf des 31.12.2025 aufgehoben.

§ 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt rückwirkend am 01.01.2026 in Kraft.

Kottmar, den 17.02.2026

Michael Görke, Bürgermeister