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Kottmarkurier
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil
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Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bäder der Gemeinde Kottmar

Auf Grund von § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) in der aktuellen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar am 16.02.2026 unter Beschluss-Nr. 144-02/26 folgende Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bäder der Gemeinde Kottmar beschlossen:

I. Benutzung

1.

Das Freizeitbad Obercunnersdorf und das Volksbad Eibau stehen den Gästen als Erholungs-, Sport- und Freizeiteinrichtungen zur Verfügung. Für die Benutzung der Bäder sind die unter V. in Verbindung mit der dazugehörigen Anlage festgelegten Entgelte und sonstige Entgelte zu entrichten.

2.

Bei der Benutzung der Bäder sind die jeweiligen Haus- und Badeordnungen, welche in den Einrichtungen aushängen, einzuhalten.

3.

Die Badleiter und das ihnen unterstellte Personal sind verantwortlich für die Einhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Bädern. Sie üben in den Badanlagen das Hausrecht aus.

II. Öffnungszeiten Freizeitbad Obercunnersdorf

1.

Das Freizeitbad Obercunnersdorf öffnet vom 22. Mai 2026 bis 30. August 2026. Öffnungszeiten für Folgejahre werden jährlich durch den Verwaltungsausschuss festgelegt.

2.

Das Freizeitbad ist wochentags von 11.00 Uhr bis 20.00 Uhr, am Wochenende und feiertags von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet. Ausnahmen bilden die Monate Juli und August, dann ist das Freizeitbad von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet. Kommunale Einrichtungen sowie Kindereinrichtungen in freier Trägerschaft und Vereine der Gemeinde Kottmar können abweichende Termine mit dem Bürgermeister vereinbaren.

3.

Die Nutzung des Freizeitbades Obercunnersdorf für Aqua-Kurse durch Fremdanbieter ist möglich. Die Vergabe der Nutzungszeiten erfolgt nach Ausschreibung durch den Gemeinderat.

III. Öffnungszeiten Volksbad Eibau

1.

Das Volksbad Eibau öffnet vom 22. Mai 2026 bis 30. August 2026.

Öffnungszeiten für Folgejahre werden jährlich durch den Verwaltungsausschuss festgelegt.

2.

Das Volksbad ist wochentags von 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet.

3.

Am Wochenende und feiertags sowie in den Monaten Juli und August ist das Volksbad von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet. Kommunale Einrichtungen sowie Kindereinrichtungen in freier Trägerschaft und Vereine der Gemeinde Kottmar können abweichende Termine mit dem Bürgermeister vereinbaren.

IV. Ausnahmen von den Öffnungszeiten

1.

Von den durch den Gemeinderat/Verwaltungsausschuss festgelegten Stichtagen für Beginn und Ende der Saison kann bei gesetzlichen Vorschriften, baulichen Maßnahmen und besonderen Wetterlagen abgewichen werden. Die Entscheidung trifft der Bürgermeister.

2.

Während anhaltenden Schlechtwetterlagen unter 20 Grad sind die Bäder individuell verkürzt geöffnet. Die Entscheidung zur Einschränkung der Öffnungszeit trifft der Bürgermeister. Ansprüche gegen die Gemeinde Kottmar können daraus nicht abgeleitet werden.

V. Benutzungsentgelte/sonstige Entgelte

Die Benutzungsentgelte und sonstigen Entgelte in den Bädern sind in der Anlage der Benutzungs- und Entgeltordnung ausgewiesen. Die Anlage ist Bestandteil der Benutzungs- und Entgeltordnung.

VI. Inkrafttreten

Diese Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bäder der Gemeinde Kottmar tritt am 01.03.2026 in Kraft.

Gleichzeitig tritt mit Ablauf des 28.02.2026 die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bäder der Gemeinde Kottmar vom 18.04.2023 sowie die Änderungen vom 22.03.2024 und 22.04.2025 außer Kraft.

Kottmar, den 23.02.2026

Michael Görke, Bürgermeister

Anlage zur Benutzungs- und Entgeltordnung der Bäder der Gemeinde Kottmar

Benutzungsentgelte in €

Freizeitbad Obercunnersdorf

Tageskarte Kinder

unter 6 Jahren

frei

Tageskarte Kinder und Jugendliche 1

6 – 17 Jahre

3,50

Tageskarte Erwachsene

6,00

Kinder und Jugendliche, ermäßigt 1 - Feierabendtarif

2 h vor

Badschließung

2,50

Tageskarte Erwachsene, ermäßigt –

Feierabendtarif

2 h vor

Badschließung

4,50

Zehnerkarte Kinder und Jugendliche 1

6 – 17 Jahre

28,00

Zehnerkarte Erwachsene

57,00

Saisonkarte Kinder und Jugendliche 1

6 – 17 Jahre

90,00

Saisonkarte Erwachsene

185,00

14,00

Gruppenkarte, ab 10 Personen

Kinder/Jugendliche

2,80

(Schulen, Vereine etc.)

Erwachsene

4,80

Nutzung durch Dritte (Physiotherapien, Institutionen u.ä.)

Zeitstunde (60 min)

50,00

Volksbad Eibau

Tageskarte Kinder

unter 6 Jahren

frei

Tageskarte Kinder und Jugendliche 1

6 – 17 Jahre

2,50

Tageskarte Erwachsene

3,50

Kinder und Jugendliche, ermäßigt 1

Feierabendtarif

2 h vor

Badschließung

1,50

Erwachsene, ermäßigt

Feierabendtarif

2 h vor

Badschließung

2,50

Zehnerkarte Kinder und Jugendliche 1

6 – 17 Jahre

20,00

Zehnerkarte Erwachsene

30,00

Saisonkarte Kinder und Jugendliche 1

6 – 17 Jahre

45,00

Saisonkarte Erwachsene

100,00

Familienkarte 2

10,00

Kinder/Jugendliche

2,00

(Schulen, Vereine etc.)

Erwachsene

2,80

1 gilt auch für Schwerbehinderte und Schüler/Studenten gegen Vorlage eines Ausweises

2 ab 4 Kindern ist der Nachweis der Familienzugehörigkeit zu erbringen

Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Kottmar erhalten gegen Vorlage des Dienstausweises kostenfreien Eintritt in die Bäder.

Sonstige Entgelte in €

Freizeitbad Obercunnersdorf

Schwimmkurs je Zeitstunde

10,00

Ausleihe einer Liege

3,00

Ausleihe Sportgeräte

0,50

Camping (Zelten-Schulen)

Je Tag

7,00

Camp-Mobil

Je Tag

10,00

Entsorgung Camp.-WC

Je Einheit

5,00

Wasser auffüllen

Je Einheit

2,00

Kinder/Jugendliche

2,00

Erwachsene

2,50

Volksbad Eibau

Solardusche

0,50