| 01. | Begrüßung |
| 02 | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 03. | Bestätigung der Tagesordnung |
| 04. | Auswertung und Unterzeichnung der öffentlichen Niederschrift des Gemeinderates Kottmar vom 15.02.2024 |
| 05. | Bekanntgabe der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom 22.02.2024 |
| 06. | Aufhebung des Beschluss 196-12/21 |
| 07. | Aufstellungsbeschluss und Billigung des Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange, Bebauungsplan,Gewerbegebiet An der Siedlung, Gemarkung Obercunnersdorf‘‘ |
| 08. | Abwägungsbeschluss zur Außenbereichssatzung „Finke“ |
| 09. | Beschluss über die Außenbereichssatzung „Finke“ |
| 10. | Abwägungsbeschluss zur Außenbereichssatzung „Sonneberg“ |
| 11. | Beschluss über die Außenbereichssatzung „Sonneberg“ |
| 12. | Beschluss zu überplanmäßigen Ausgaben – Straßenbau TA Jahnstraße Eibau |
| 13. | Vergabe von Bauleistungen, OT Eibau, Straßenbau Hirschgäßchen / TA Jahnstraße |
| 14. | Beschluss zur 1. Änderung des Gebührenverzeichnisses der Sondernutzungssatzung der Gemeinde Kottmar |
| 15. | Annahme der Spenden 02/2024 |
| 16. | Anfragen der Bürger |
| 17. | Anfragen der Gemeinderäte |
| 18. | Informationen des Bürgermeisters |
zu TOP 5)
Bekanntgabe der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom 22.02.2024
Beschluss Nr. VwA 48-2/24
Der Verwaltungsausschuss Kottmar beschließt die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Brodbeck und Kirsten Partnerschaft als Prüfer des Jahresabschlusses für das Jahr 2020.
Beschluss Nr. VwA 49-2/24
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Kottmar beschließt, Frau Karola Röntsch, wohnhaft im OT Kottmarsdorf, 02708 Kottmar von der Zahlung der Hundesteuer für die beiden Rettungshunde für das Jahr 2024 befreien.
zu TOP 6)
Beschluss Nr. 365-3/24
Der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar hebt den Beschluss Nr. 196-12/21 vom 20.12.2021 auf.
Abstimmergebnis
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 23
davon anwesend und stimmberechtigt: 18
Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0
zu TOP 7)
Beschluss Nr. 366-3/24
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 11.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet An der Siedlung, Gemarkung Obercunnersdorf“ nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 1055/2 der Gemarkung Obercunnersdorf mit einer Fläche von 31.070 m². Es handelt sich um einen vorzeitigen Bebauungsplan, da für dieses Gebiet noch kein Flächennutzungsplan vorliegt. |
| 2. | Die Aufstellung eines Bauleitplanes ist erforderlich, da sich das Gebiet im Außenbereich befindet und mit Hilfe der Bauleitplanung eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden soll. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird die Schaffung eines Gewerbegebietes beabsichtigt. |
| 3. | Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf vom 31.01.2024 zum vorzeitigen Bebauungsplan „Gewerbegebiet An der Siedlung, Gemarkung Obercunnersdorf“ bestehend aus Teil A – Planzeichnung, Teil B – Textliche Festsetzungen sowie der Begründung. |
| 4. | Es ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats durchzuführen. |
Abstimmergebnis
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 23
davon anwesend und stimmberechtigt: 19
Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0
zu TOP 8)
Beschluss Nr. 367-3/24
Die während der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Hinweise, Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen zum Entwurf der Außenbereichssatzung „Finke“ vom 12.07.2023 hat der Gemeinderat gemäß Abwägungsvorschlag vom 28.02.2024 geprüft und abgewogen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, sind von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Bedenken und Anregungen sind bei der Vorlage des Bebauungsplanes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 23.10.2023 bis 27.11.2023 hatte der Gemeinderat nicht zu prüfen und abzuwägen.
Abstimmergebnis
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 23
davon anwesend und stimmberechtigt: 19
Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0
zu TOP 9)
Beschluss Nr. 368-3/24
Der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar beschließt auf Grund von § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch die Außenbereichssatzung „Finke“ in der Fassung vom 28.02.2024 bestehend aus:
| - | Satzung mit Lageplan |
| - | Begründung |
Abstimmergebnis
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 23
davon anwesend und stimmberechtigt: 19
Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0
zu TOP 10)
Beschluss Nr. 369-3/24
Die während der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Hinweise, Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen zum Entwurf der Außenbereichssatzung „Sonneberg“ vom 11.07.2023 hat der Gemeinderat gemäß Abwägungsvorschlag vom 25.01.2024 geprüft und abgewogen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, sind von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Bedenken und Anregungen sind bei der Vorlage des Bebauungsplanes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 23.10.2023 bis 27.11.2023 hatte der Gemeinderat nicht zu prüfen und abzuwägen.
Abstimmergebnis
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 23
davon anwesend und stimmberechtigt: 19
Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0
zu TOP 11)
Beschluss Nr. 370-3/24
Der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar beschließt auf Grund von § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch die Außenbereichssatzung „Sonneberg“ in der Fassung vom 28.02.2024 bestehend aus:
| - | Satzung mit Lageplan |
| - | Begründung |
Abstimmergebnis
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 23
davon anwesend und stimmberechtigt: 19
Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0
zu TOP 12)
Beschluss Nr. 371-3/24
Der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 55.000 € zu Gunsten des Produktkonto 541001.785120, Maßnahme 541001052018 „Straßenbau - Verbindung Jahnstraße/B96“. Die Deckung erfolgt mittels Einsatz der pauschalen Zuweisung nach §20a SächsFAG aus dem Konto 541001.722101.
Abstimmergebnis
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 23
davon anwesend und stimmberechtigt: 19
Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0
zu TOP 13)
Beschluss Nr. 372-3/24
Der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar erteilt dem wirtschaftlichsten Angebot der Firma OSTEG mbH, Friedensstraße 35c, 02763 Zittau den Zuschlag für das Straßenbauvorhaben an Teilen der Jahnstraße sowie des Hirschgäßchens zum Angebotspreis von 539.809,76 €.
Abstimmergebnis
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 23
davon anwesend und stimmberechtigt: 19
Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0
zu TOP 14)
Beschluss Nr. 373-3/24
Der Gemeinderat Kottmar beschließt die 1. Änderung des Gebührenverzeichnisses für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Gemeinde Kottmar in der vorliegenden Fassung.
Abstimmergebnis
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 23
davon anwesend und stimmberechtigt: 19
Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0
zu TOP 15)
Beschluss Nr. 374-3/24
Der Gemeinderat beschließt die Annahme von Spenden in Höhe von 200,00 € gemäß Anlage für den Zeitraum 02/2024.
Abstimmergebnis
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 23
davon anwesend und stimmberechtigt: 19
Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0