Planzeichnung
Der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.03.2024 mit Beschluss Nr. 366-3/24 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet An der Siedlung Obercunnersdorf“, Gemarkung Obercunnersdorf gefasst. Gleichzeitig wurde der Vorentwurf in der Fassung vom 31.01.2024 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange für die Dauer eines Monats beschlossen.
Das Plangebiet liegt unmittelbar an der Straße An der Siedlung - K 8672 am östlichen Ortsrand von Obercunnersdorf. Es hat eine Größe von 31.070 m² und umfasst das Flurstück 1055/2 der Gemarkung Obercunnersdorf. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung von nicht erheblich beeinträchtigenden Gewerbebetrieben in Hinblick auf die umliegenden Nutzungen.
Der Vorentwurf inklusive aller Bestandteile wird im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus:
- Teil A – Planzeichnung
- Teil B – Textliche Festsetzungen
- Begründung
in der Fassung vom 31.01.2024 über den Auslegungszeitraum vom
22.04.2024 bis einschließlich 27.05.2024
im Gemeindeamt Kottmar, OT Eibau, Hauptstraße 62, 02739 Kottmar, Zimmer 9 zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt wird.
| Dienstzeiten der Gemeinde Kottmar: | ||
| Montag | 8:30 – 12:00 Uhr | 12:30 – 14:00 Uhr |
| Dienstag | 8:30 – 12:00 Uhr | 12:30 – 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 8:30 – 12:00 Uhr | 12:30 – 14:00 Uhr |
| Donnerstag | 8:30 – 12:00 Uhr | 12:30 – 17:00 Uhr |
| Freitag | 8:30 – 12:00 Uhr |
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Eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 03586 7804-0 oder per Mail über info@gemeinde-kottmar.de wird empfohlen.
Achtung: Am 10.05.2024 ist keine Einsichtnahme möglich.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.gemeinde-kottmar.de/de/Oeffentliche-Bekanntmachungen/ sowie im Landesportal Sachsen unter https://mitdenken.sachsen.de/1040435 einsehbar.
Zum Vorentwurf liegen noch keine umweltbezogenen Informationen und Gutachten vor.
Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Kottmar, OT Eibau, Hauptstraße 62, 02739 Kottmar oder über das Landesportal während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. §3 Abs. 1 Satz 1 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung in angemessener Frist.
Kottmar, 12.04.2024