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Kottmarkurier
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
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Verunreinigungen durch Hundekot

Seit kurzem häufen sich wieder Beschwerden über die Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen. Verschmutzungen mit Hundekot bieten einen unerfreulichen Anblick und belästigen die Bevölkerung. Einmal hineingetreten, ist der Ärger groß. Dieses Ärgernis kann leicht durch mehr Verantwortungsbewusstsein der Hundehalterinnen und Hundehalter vermieden werden. Leidtragende sind vor allem Spaziergänger und Kinder oder die Straßenanlieger, die den Hundekot dann entfernen müssen aber auch die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs beim Pflegen der Grünanlagen.

Natürlich „muss“ der Hund auch einmal, doch der Hundehalter ist verpflichtet, darauf zu achten, wo der Hund sein „Geschäft“ verrichtet und muss dann den Hundekot unverzüglich beseitigen. Im gesamten Gemeindegebiet stehen den Hundebesitzern kostenlos Hundekotbeutel-Spender zur Verfügung, ebenso wie Mülltonnen um die Tüten gefüllt wieder zu entsorgen. Eine Verunreinigung von öffentlichen Flächen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Außerdem ist zu beachten, dass auch landwirtschaftlich genutzte Flächen nicht betreten werden dürfen. Dieses Betretungsverbot gilt selbstverständlich auch für Hunde. Auch hier besteht die Verpflichtung, die Hinterlassenschaften des Hundes zu entfernen. Der Hundekot kann Parasiten und Bakterien enthalten, die dann u. a. für die Tiere des Landwirtes gesundheitliche Probleme verursachen. Unabhängig von der Entfernungspflicht sollte Jedem daran gelegen sein, in einer schönen Umgebung zu wohnen und spazieren zu gehen – sehen Sie die Natur und Umgebung doch ähnlich wie Ihren schönen eigenen Garten an.

Unser herzlicher Dank gilt allen Hundebesitzern, die sich bereits an diese Regeln halten, und all denjenigen, die sich zukünftig daranhalten werden!