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Kottmarkurier
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
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„Hundesteuer“ - Aufforderung zur Hundeanmeldung

Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass einige Hunde nicht angemeldet sind. Nach der Hundesteuersatzung hat jeder der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, innerhalb von zwei Wochen nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, dies der Gemeinde Kottmar anzuzeigen. Mit dieser Aufforderung soll Ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, Ihren eventuell noch nicht angemeldeten Hund, steuerpflichtig anzumelden. Bitte beachten Sie, dass auch ein zweiter und jeder weitere Hund anzumelden ist. Auf der Internetseite der Gemeinde Kottmar, unter https://www.gemeinde-kottmar.de/de/Steuern-Download/ steht Ihnen ein Formular zur Hundesteueranmeldung zur Verfügung, welches vollständig ausgefüllt auf dem Postweg oder per E-Mail (info@gemeinde-kottmar.de) an die Gemeinde Kottmar gesendet werden kann. Gerne können Sie auch persönlich, zu den Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Kottmar, OT Eibau oder im Bürgerbüro OT Obercunnersdorf Ihren Hund (e) zur Hundesteuer anmelden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn ein Hund nicht steuerpflichtig angemeldet ist.