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Kottmarkurier
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
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Grundstücksausschreibungen

Die Gemeinde Kottmar schreibt die folgenden Garagenstandorte meistbietend aus:

Bei den Garagen handelt es sich im Wesentlichen um Reihengaragen, welche ca. in den 1970er Jahren in massiver Bauweise überwiegend mit Fertigteilen errichtet wurden. Aktuell bestehen Baumängel und Bauschäden, sodass ein umfangreicher Instandsetzungsbedarf gegeben ist. So bestehen beispielsweise Schäden im Bereich der Außenwände, Putze, Dacheindeckung und Tore. Die Garagen werden derzeit auf der Grundlage von Mietverträgen durch Dritte genutzt.

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Die Standorte werden einzeln wie folgt öffentlich angeboten:

I. Garagenstandort OT Eibau, Kirchstraße I

Der Garagenstandort Kirchstraße I - bestehend aus den Flurstücken 1275/5, 1275/4, 1275/1, 1275/2, 1275/28 der Gemarkung Eibau - hat eine Größe von 2.066 m². An dem Standort befinden sich 28 Garagen.

Laut der Grundstückswertermittlung beträgt der Verkehrswert 25.200,00 €. Das Gutachten kann in der Gemeindeverwaltung OT Eibau, Bauamt, Zimmer 9 eingesehen werden.

Bei Kaufinteresse an dem Grundstück bitten wir um Einreichung eines Gebotes (Mindestgebot ist der Verkehrswert) bis spätestens 09.05.2025, 9:00 Uhr.

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II. Garagenstandort OT Eibau, Kirchstraße II

Der Garagenstandort Kirchstraße II - bestehend aus dem Flurstück 1273/3 der Gemarkung Eibau – hat eine Größe von 516 m². An dem Standort befinden sich 12 Garagen.

Laut der Grundstückswertermittlung beträgt der Verkehrswert 4.300,00 €. Das Gutachten kann in der Gemeindeverwaltung OT Eibau, Bauamt, Zimmer 9 eingesehen werden.

Bei Kaufinteresse an dem Grundstück bitten wir um Einreichung eines Gebotes (Mindestgebot ist der Verkehrswert) bis spätestens 09.05.2025, 9:00 Uhr.

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Hinweise zu beiden Ausschreibungen

Kaufgebote sind im verschlossenen Briefumschlag mit dem Vermerk „Gebot Garagenstandort Kirchstraße I“ oder „Gebot Garagenstandort Kirchstraße II“ an die Gemeindeverwaltung Kottmar, Hauptstraße 62, 02739 Kottmar OT Eibau zu richten. Die Kosten für das Verkehrswertgutachten sowie die Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen.

Die Gemeinde ist nicht verpflichtet dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen.

Für Fragen steht das Bauamt, Frau Mengel - telefonisch 03586-780426 oder per Email anne.mengel@gemeinde-kottmar.de - zur Verfügung.