| Wilhelm-Tempel-Grundschule | Pestalozzi-Grundschule |
| OT Niedercunnersdorf | OT Eibau |
| Obercunnersdorfer Str. 11 | Trebeweg 1a |
| 02708 Kottmar | 02739 Kottmar |
| Tel. 035875 60240 | Tel.: 03586 387108 |
Gemäß § 27 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen werden mit dem Beginn des Schuljahres alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig.
Kinder, die bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet werden, gelten ebenfalls als schulpflichtig.
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.
Im Ausnahmefall können Kinder, die bei Beginn der Schulpflicht geistig oder körperlich nicht genügend entwickelt sind, um mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen, um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Zur Feststellung des Entwicklungsstandes des Kindes können pädagogisch-psychologische Testverfahren herangezogen werden. Zusätzlich können mit Zustimmung der Eltern bereits vorhandene Gutachten einbezogen werden.
Anmeldepflichtig sind für die Pestalozzi-Grundschule Eibau, Kinder der Ortschaften Eibau, Neueibau, Walddorf der Gemeinde Kottmar.
Die Anmeldung durch die Eltern findet am Montag, dem 09.09.2024 um 18:00 Uhr, in einem vorbereitendem Elternabend in der Aula Pestalozzi-Grundschule Eibau statt.
Anmeldepflichtig sind für die Wilhelm-Tempel-Grundschule Niedercunnersdorf, Kinder der Gemeinde Großschweidnitz und der Ortschaften Niedercunnersdorf, Obercunnersdorf, Kottmarsdorf, Ottenhain der Gemeinde Kottmar.
Die Anmeldung durch die Eltern findet am Montag, dem 09.09.2024, zwischen 8:00 und 16:00 Uhr in der Wilhelm-Tempel-Grundschule statt. Die Teilnahme der Kinder ist nicht zwingend notwendig.
Zur Schulanmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen.
Ab 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Bei der Anmeldung an der Schule wird der Nachweis verlangt, dass Ihr Sohn / Ihre Tochter gegen Masern geimpft ist. Bitte nehmen Sie deshalb auch den Impfausweis bzw. die ärztliche Bescheinigung oder eine Bestätigung der Leitung Ihrer Gemeinschaftseinrichtung mit. Ist Ihr Kind nicht geimpft, teilen Sie das bitte bei der Anmeldung mit.
| gez. Peter Kubenz | gez. Katrin Koksch |
| Schulleiter | Schulleiterin |
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