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Kottmarkurier
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
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Familienpass des Freistaates Sachsen

Burgen, Schlösser, Gärten und Tiere faszinieren unsere Kinder. All das finden Sie in Einrichtungen des Freistaates Sachsen. Mit dem Familienpass können Eltern mit Ihren Kindern kostenlos viele staatliche Einrichtungen sowie kommunale Einrichtungen zu ermäßigten Preisen besuchen.

Antragsberechtigt sind Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern sowie Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.

Der Familienpass wird einkommensunabhängig, auf Antrag, durch das Einwohnermeldeamt ausgestellt. Bei der Beantragung ist eine Bescheinigung der Familienkasse über die Kindergeldberechtigung vorzulegen.

Einwohnermeldeamt