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Kottmarkurier
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil
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Schulanmeldung

Wilhelm-Tempel-Grundschule

Pestalozzi-Grundschule Eibau

OT Niedercunnersdorf

OT Eibau

Obercunnersdorfer Str. 11

Trebeweg 1a

02708 Kottmar

02739 Kottmar

Tel.: 035875 60240

Tel.: 03586 387108

Schulanmeldung Schuljahr 2026/2027

Gemäß § 27 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen werden mit dem Beginn des Schuljahres alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig.

Kinder, die bis zum 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet werden, gelten ebenfalls als schulpflichtig.

Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.

Im Ausnahmefall können Kinder, die bei Beginn der Schulpflicht geistig oder körperlich nicht genügend entwickelt sind, um mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen, um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Zur Feststellung des Entwicklungsstandes des Kindes können pädagogisch-psychologische Testverfahren herangezogen werden. Zusätzlich können mit Zustimmung der Eltern bereits vorhandene Gutachten einbezogen werden.

Anmeldepflichtig sind für die Pestalozzi-Grundschule Eibau, Kinder der Ortschaften Eibau, Neueibau, Walddorf der Gemeinde Kottmar

Die Anmeldung durch die Eltern findet am Dienstag, dem 26.08.2025 um 17.00 Uhr in der Aula der Pestalozzi-Grundschule Eibau statt.

Anmeldepflichtig sind für die Wilhelm-Tempel-Grundschule Niedercunnersdorf, Kinder der Gemeinde Großschweidnitz und der Ortschaften Niedercunnersdorf, Obercunnersdorf, Kottmarsdorf, Ottenhain der Gemeinde Kottmar.

Die Anmeldung durch die Eltern findet am Montag, dem 01.09.2025, zwischen 8:00 und 16:00 Uhr in der Wilhelm-Tempel-Grundschule statt. Die Teilnahme der Kinder ist nicht zwingend notwendig.

Zur Schulanmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen.

Ab 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Bei der Anmeldung an der Schule wird der Nachweis verlangt, dass Ihr Sohn / Ihre Tochter gegen Masern geimpft ist. Bitte nehmen Sie deshalb auch den Impfausweis bzw. die ärztliche Bescheinigung oder eine Bestätigung der Leitung Ihrer Gemeinschaftseinrichtung mit. Ist Ihr Kind nicht geimpft, teilen Sie das bitte bei der Anmeldung mit.

Eltern, die Ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet haben, teilen dies bis 05.09.2025 der zuständigen Grundschule mit.

gez. Peter Kubenz
Schulleiter Wilhelm-Tempel-GS Niedercunnersdorf
gez. Katrin Koksch
Schulleiterin Pestalozzi-Grundschule Eibau