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Kottmarkurier
Ausgabe 5/2025
Seite 3 - Für den Notfall
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Stellungnahme zur digitalen Lichtbilderfassung zum 1. Mai 2025

Bereits im April 2022 erhielten wir vom BMI die Information, dass Das Projekt „Live Enrolment“, also das Angebot einer flächendeckenden Ausstattung der Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden mit Lichtbildaufnahmetechnik für die Lichtbilderstellung vor Ort in der Behörde, läuft planmäßig. Acht Behörden werden ab der zweiten Jahreshälfte 2022 für ca. zehn Monate Pilotgeräte erhalten, um die Weiterent-wicklung möglichst praxisnah zu gestalten.

Die entsprechende Technische Richtlinie (TR) des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), BSI TR-03121, wird in einer Neufassung zum 1. Mai 2025 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr zulässig, Lichtbilder einzuscannen und für die Antragsstellung hoheitlicher Dokumente zu verwenden.

Neben der von der Bundesdruckerei GmbH bis zum Mai 2025 zu Verfügung gestellten Biometrieaufnahmetechnik können die Behörden auch Angebote anderer Anbieter nutzen.“

Die Bedarfsmeldung an PointID-Aufnahmegeräte erfolgte bereits bis zum 31. Mai 2024 und die Standortfertigmeldung erfolgt Ende November 2024.

Der Rollout für die Auslieferung der PointID Geräte startete in der 8. KW 2025.

Laut Information des SMI „erwartet die Bundesdruckerei GmbH, dass bis Ende April fast 3.000 Systeme im Feld sein werden. Der Gesamt-Rollout wird nach aktueller Planung bis August abgeschlossen sein.“

Als Gründe für die Verzögerung der Auslieferung werden die Bundestagswahl im Februar und die Warnstreiks des Öffentlichen Dienstes genannt.

Mit Rundschreiben des BMI vom 31.03.2025 sollen Übergangsweise bis zur Lieferung der PointID-Geräte Papierlichtbilder weiterhin genutzt werden können.

„Vor diesem Hintergrund hat das BMI entschieden, in Ausnahmefällen die Akzeptanz papier-gebundener Lichtbilder über den 01.05.2025 hinaus und zunächst bis zum 31.07.2025 weiter zu erlauben. Die Fachverfahrenshersteller wurden bereits mehrfach gebeten, die technischen Voraussetzungen hierfür weiterhin vorzuhalten. Die Akzeptanz solcher Lichtbilder soll auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben.“

Am Dienstag, den 22.04.2025 erhielten wir eine Email von der Bundesdruckerei mit einer gegensätzlichen Aussage:

„Ab dem 1. Mai 2025 können unabhängig von der Lichtbildquelle (z.B. PointID, Scanner, Fotograf, Aufnahmesysteme, SST) nur noch digitale Lichtbilder übermittelt werden, die dem Schema XhD 1.8 und der aktuellen technischen Richtlinie BSI-TR-03121 Version 6 (u.a. erhöhte Lichtbildgröße) entsprechen. Bitte beachten Sie hierzu das BMI-Rundschreiben DVI4.20105/16#11 vom 31.03.2025.

Bestellungen mit Lichtbildern, welche diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden von der Bundesdruckerei GmbH ab dem 1. Mai 2025 abgelehnt!“

Ein am 11. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlichtes

Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen

welches am 3. Dezember 2020 vom Deutschen Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde, kann bis zum Inkrafttreten am 1. Mai 2025 nur teilweise umgesetzt werden.

Viele Kommunen sind nicht in der Lage, Lichtbilder selbst anzufertigen, da die Auslieferung der PointID Geräte nicht rechtzeitig erfolgt.

Eine Stornierung des zuvor gemeldeten Bedarfs ist aber auch nicht möglich. Somit kann man das Alternativgerät „Biometric Go“ von HSH nicht nutzen. Dieses würde innerhalb von 14 Tagen geliefert.

Es ist schlicht und ergreifend ein Trauerspiel. Da werden Gesetze gemacht, die dann nicht eingehalten werden können, weil die Voraussetzungen ganz einfach fehlen. Aber hier setzt sich die Politik von Bund, Land und leider auch Landkreis fort. Wie sagte doch der Oberbürgermeister von Tübingen Boris Palmer in einer Fernsehsendung, „Fahren mit den Städten an die Wand …“

Damit ist denke ich alles gesagt.

Ihr Bürgermeister Michael Görke