| Wilhelm-Tempel-Grundschule | Pestalozzi-Grundschule Eibau |
| OT Niedercunnersdorf | OT Eibau |
| Obercunnersdorfer Str. 11 | Trebeweg 1a |
| 02708 Kottmar | 02739 Kottmar |
| Tel. 035875/60240 | Tel.: 03586/387108 |
Gemäß § 27 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen werden mit dem Beginn des Schuljahres alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2027 das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig.
Kinder, die bis zum 30. September 2027 das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet werden, gelten ebenfalls als schulpflichtig.
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.
Im Ausnahmefall können Kinder, die bei Beginn der Schulpflicht geistig oder körperlich nicht genügend entwickelt sind, um mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen, um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Zur Feststellung des Entwicklungsstandes des Kindes können pädagogisch-psychologische Testverfahren herangezogen werden. Zusätzlich können mit Zustimmung der Eltern bereits vorhandene Gutachten einbezogen werden.
Anmeldepflichtig sind für die Pestalozzi-Grundschule Eibau, Kinder der Ortschaften Eibau, Neueibau und Walddorf der Gemeinde Kottmar.
Die Anmeldung durch die Eltern findet am Mittwoch, dem 26.08.2026 in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr in der Pestalozzi-Grundschule Eibau statt. Die Überprüfung der Schulanfänger erfolgt am 30.09.2026, bitte beachten Sie hierfür die Aushänge im Kindergarten.
Anmeldepflichtig sind für die Wilhelm-Tempel-Grundschule Niedercunnersdorf, Kinder der Gemeinde Großschweidnitz und der Ortschaften Niedercunnersdorf, Obercunnersdorf, Kottmarsdorf und Ottenhain der Gemeinde Kottmar.
Die Anmeldung durch die Eltern findet am Montag, dem 31.08.2026, zwischen 8:00 und 16:00 Uhr in der Wilhelm-Tempel-Grundschule statt. Die Teilnahme der Kinder ist nicht zwingend notwendig.
Zur Schulanmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen.
Ab 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Bei der Anmeldung an der Schule wird der Nachweis verlangt, dass Ihr Sohn/Ihre Tochter gegen Masern geimpft ist. Bitte nehmen Sie deshalb auch den Impfausweis bzw. die ärztliche Bescheinigung oder eine Bestätigung der Leitung Ihrer Gemeinschaftseinrichtung mit. Ist Ihr Kind nicht geimpft, teilen Sie das bitte bei der Anmeldung mit.
Eltern, die Ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet haben, teilen dies bis 04.09.2026 der zuständigen Grundschule mit.
gez. Peter Kubenz | gez. Katrin Koksch |
Schulleiter | Schulleiterin |
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