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Kottmarkurier
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Auszüge und Bekanntmachung der Beschlüsse aus der öffentlichen Beratung des Gemeinderates Kottmar vom 13.05.2024

1.

Begrüßung der Gäste - Information

2.

Auswertung und Unterzeichnung der öffentlichen Niederschrift des Gemeinderates Kottmar vom 15.04.2024 - beschließend

3.

Bekanntgabe der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom 25.04.2024

4.

Beschluss zur Geschäftsordnung der Gemeinde Kottmar - beschließend

5.

Beschluss zur Benutzungs- und Entgeltordnung für Heimatmuseum und Schunkelhaus im OT Obercunnersdorf

6.

Beschluss der Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Kottmar

7.

Beauftragung weiterer Planungsstufen - Modernisierung und Erweiterung der Wilhelm-Tempel-Grundschule Niedercunnersdorf

8.

Vergabe von Bauleistungen, ehem. Schule Obercunnersdorf - LOS 06 Fassade Tischlerarbeiten

9.

Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2024

10.

Bewertungsrichtlinie Kottmar

11.

Beschluss zur Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe der Ausschreibung – VB 111_23 – Beschaffung eines Mittleren Löschfahrzeuges MLF nach DIN EN 14530 Teil 25, für die FF Kottmar Ortsfeuerwehr Niedercunnersdorf

12.

Beschluss zur Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe für die Beschaffung von Schutzbekleidung (Persönliche Schutzausrüstung) für die Gemeindefeuerwehr Kottmar

13.

Anfragen der Bürger

14.

Anfragen der Gemeinderäte

15.

Informationen des Bürgermeisters

zu TOP 3)

Bekanntgabe der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom 25.04.2024

Beschluss Nr. VwA 53-4/24

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Kottmar beschließt die monatliche Ratenzahlung für eine Gewerbesteuerabrechnung 2021 in Höhe von 1.939,80 €.

Beschluss Nr. VwA 54-4/24

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Kottmar beschließt die monatliche Ratenzahlung für Gewerbesteuerzahlungen 2023 in Höhe von 4.519,00 €.

Beschluss Nr. VwA 55-4/24

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Kottmar beschließt über eine Stundung von Pachtzahlungen in Höhe von 3.677,94 €.

zu TOP 4)

Beschluss Nr. 384-5/24

Der Gemeinderat Kottmar beschließt die Geschäftsordnung des Gemeinderates Kottmar in der vorliegenden Fassung.

Abstimmergebnis

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 23

davon anwesend und stimmberechtigt: 20

Ja-Stimmen: 20, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0

zu TOP 5)

Beschluss Nr. 385-5/24

Der Gemeinderat Kottmar beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für Heimatmuseum und Schunkelhaus im OT Obercunnersdorf in der vorliegenden Fassung.

Abstimmergebnis

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 23

davon anwesend und stimmberechtigt: 20

Ja-Stimmen: 20, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0

Benutzungs- und Entgeltordnung für Heimatmuseum und Schunkelhaus im OT Obercunnersdorf

Auf Grund von § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) in der aktuellen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar am 13.05.2024 unter Beschluss-Nr. 385-5/24 folgende Benutzungs- und Entgeltordnung für Heimatmuseum und Schunkelhaus im OT Obercunnersdorf beschlossen:

I. Geltungsbereich/Allgemeines

Die Benutzungs- und Entgeltordnung gilt für das Heimatmuseum (Heimatstuben) und das Schunkelhaus im Ortsteil Obercunnersdorf der Gemeinde Kottmar.

Die Heimatstuben beherbergen die Heinz-Leßmann-Stube, eine Stellmacherei und Schusterwerkstatt. Das Schunkelhaus ist eines der ältesten Umgebindehäuser in Obercunnersdorf und zeigt im Inneren eine originale Oberlausitzer Blockstube mit Deckenbalken und Rutschen vor den Fenstern.

Beide Museen sind im öffentlichen Interesse unterhaltene Einrichtungen der Gemeinde Kottmar und erfüllen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und dienen der Bildung der Bevölkerung sowie der Bewahrung von Kulturgütern und Heimatgeschichte.

II. Öffnungszeiten

1.

Beide Museen sind während folgenden Öffnungszeiten zu besichtigen:

Mai - Oktober

Montag bis Freitag von 10.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr

Sonnabend 09.30 bis 13.30 Uhr

Feiertag 13.30 bis 16.00 Uhr

November – April

Dienstag bis Freitag von 10.00 bis 15.00 Uhr

und nach vorheriger Absprache.

2.

Die Einrichtungen sind am 24. - 26.12.; 31.12. und 01.01. geschlossen.

3.

Die Anmeldung erfolgt über die Touristinformation im Haus des Gastes Obercunnersdorf.

4.

Kurzfristige Veränderungen in den Öffnungszeiten durch Personalausfall wegen Urlaub oder Krankheit werden durch Aushang bekannt gegeben.

III. Benutzungszweck

Die Benutzung erfolgt durch den Besuch des Schunkelhauses bzw. und der Heimatstuben einschließlich Führung in den kulturhistorischen Gebäuden, deren Außenanlagen und im Ortsgebiet.

Davon losgelöst wird eine Führung nur im Schunkelhaus angeboten.

IV.

Entgelte

1.

Die für die Benutzung der Museen entstehenden Entgelte sind in der Anlage der Benutzungs- und Entgeltordnung ausgewiesen und sind Bestandteil dieser Ordnung.

2.

Das Entgelt entsteht je genutzte Führung.

3.

Eine Entgeltzahlung entfällt bei Nutzung durch kommunale Gremien.

4.

Der Bürgermeister entscheidet in besonderen begründeten Einzelfällen über eine Entgeltbefreiung bzw. -ermäßigung.

V. Allgemeine Benutzungsregeln

1.

In den Museen ist das Essen, Trinken und Rauchen nicht gestattet.

2.

Das Mitnehmen von Tieren (mit Ausnahme von Blindenhunden), außer im Eingangsbereich, ist untersagt.

3.

Kinder unter 12 Jahren haben nur unter Aufsicht einer erwachsenen Begleitperson Zutritt zu den Ausstellungsräumen. Klassen und Kindergartengruppen fallen unter die Aufsichtspflicht von Lehrern und Begleitern.

4.

Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

5.

Besucher, die gegen die Benutzungs- und Entgeltordnung verstoßen, können aus dem Haus verwiesen werden. Das gezahlte Entgelt wird nicht zurückerstattet.

VI. Haftung

Die Gemeinde Kottmar haftet nur bei Schäden, die aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Gemeinde oder des Personals entstanden sind.

VII. Inkrafttreten

Die Benutzungs- und Entgeltordnung für Heimatmuseum und Schunkelhaus im OT Obercunnersdorf tritt am 01.06.2024 in Kraft.

Die alte Benutzungs- und Entgeltordnung für Heimatmuseum und Schunkelhaus im OT Obercunnersdorf vom 16.12.2014 tritt mit Ablauf des 31.05.2024 außer Kraft.

Kottmar, den 14.05.2024

Görke
Bürgermeister

Anlage zur Benutzungs- und Entgeltordnung für Heimatmuseum und Schunkelhaus im OT Obercunnersdorf

Entgelte:

Führung im Schunkelhaus, Heimatmuseum und Ortsgebiet

Kinder

unter 6 Jahren

frei

Kinder und Jugendliche

6 bis 17 Jahren

3,50 €

Schwerbehinderte

*

3,50 €

Erwachsene

7,00 €

Gruppenermäßigung

ab 20 Personen/

je Erwachsener

5,00 €

Gruppenermäßigung

ab 20 Personen/je Kind

2,50 €

Gruppenermäßigung

ab 40 Personen/

je Erwachsener

4,50 €

Gruppenermäßigung

Ab 40 Personen/

je Kind

2,25 €

Führung im Schunkelhaus

Kinder und Jugendliche

6 bis 17 Jahre

2,50 €

Schwerbehinderte

*

2,50 €

Erwachsene

5,00 €

* nach Vorlage eines Ausweises

zu TOP 6)

Beschluss Nr. 386-5/24

Der Gemeinderat Kottmar beschließt die Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Kottmar in der vorliegenden Fassung.

Abstimmergebnis

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 23

davon anwesend und stimmberechtigt: 20

Ja-Stimmen: 20, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0

zu TOP 7)

Beschluss Nr. 387-5/24

Der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar bevollmächtigt den Bürgermeister mit der Vergabe der Planungsphasen 5 bis 9 HOAI auf der Grundlage des bestehenden Ingenieurvertrags an das Ingenieurbüro Helbig & Mattick, Schillerstraße 42, 02763 Zittau für das Vorhaben „Sanierung und Erweiterung der Wilhelm-Tempel-Grundschule Niedercunnersdorf“. Die Bevollmächtigung wird unter der Bedingung erteilt, dass der beantragte Fördermittelbescheid über die Förderrichtlinie Ganztagsinvestitionen vorliegt.

Abstimmergebnis

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 23

davon anwesend und stimmberechtigt: 20

Ja-Stimmen: 20, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0

zu TOP 8)

Beschluss Nr. 388-5/24

Der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar erteilt dem wirtschaftlichsten Angebot der Firma Tischlerei Kubitz, OT Neueibau, Hauptstraße 24, 02739 Kottmar den Zuschlag für das LOS 06 – Fassade Tischlerarbeiten, Dorfgemeinschaftshaus Obercunnersdorf zum Angebotspreis von 68.946,22 €.

Abstimmergebnis

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 23

davon anwesend und stimmberechtigt: 20

Ja-Stimmen: 20, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0

zu TOP 9)

Beschluss Nr. 389-5/24

Der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar beschließt den Verzicht in Ausübung des Wahlrechtes gemäß § 88b der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung – SächsGemO) auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2024.

Abstimmergebnis

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 23

davon anwesend und stimmberechtigt: 20

Ja-Stimmen: 20, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0

zu TOP 10)

Beschluss Nr. 390-5/24

Der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar beschließt die einheitliche Bewertungsrichtlinie für die Gemeinde Kottmar, welche die Grundlage der Bewertung für die aufzustellenden Jahresabschlüsse beginnend ab dem Jahr 2024 der Gemeinde Kottmar bildet.

Abstimmergebnis

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 23

davon anwesend und stimmberechtigt: 20

Ja-Stimmen: 20, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0

zu TOP 11)

Beschluss Nr. 391-5/24

Der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar beschließt in seiner öffentlichen Sitzung, am 13.05.2024 die Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe der Ausschreibung – VB 111_23 – Beschaffung eines Mittleren Löschfahrzeuges MLF nach DIN EN 14530 Teil 25, für die FF Kottmar Ortsfeuerwehr Niedercunnersdorf an den wirtschaftlich günstigsten Bieter entsprechend des Vergabevorschlages der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V.

Der Gemeinderat ist über die Auftragsvergabe zu informieren.

Abstimmergebnis

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 23

davon anwesend und stimmberechtigt: 20

Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 1

zu TOP 12)

Beschluss Nr. 392-5/24

Der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 13.05.2024 die Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe für die Beschaffung von Schutzbekleidung (Persönliche Schutzausrüstung) für die Gemeindefeuerwehr Kottmar entsprechend den von der Gemeindewehrleitung vorbereiteten Vergabevorschlag.

Der Gemeinderat ist über die Auftragsvergabe zu informieren.

Abstimmergebnis

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 23

davon anwesend und stimmberechtigt: 20

Ja-Stimmen: 20, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0