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Kottmarkurier
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Kottmar für das Jahr 2023

1. Kindertageseinrichtungen

1.1. Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Personal- und Sachkosten (z.B. 6 Stunden Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9 Stunden).

1.2 Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat Jahresdurchschnitt)
1.3 Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Mieten

1.3.1 Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat

**Aufgrund einer fehlenden Kosten- und Leistungsrechnung sind keine Abschreibungen und Zinsen ausweisbar.

1.3.2 Aufwendungen je Platz

2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG

2.1. Laufende Geldleistung für die Kindertagespflege je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)
2.2 Deckung der laufenden Geldleistung bzw. - sofern relevant - der Kosten Kindertagespflege insgesamt je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)