Titel Logo
Kottmarkurier
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Kottmar für das Jahr 2024

1. Kindertageseinrichtungen

1.1. Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Personal- und Sachkosten.

(z.B. 6 Stunden Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9 Stunden)

1.2 Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

* SVJ-Schulvorbereitungsjahr

1.3 Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Mieten

1.3.1 Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat

**Aufgrund einer fehlenden Kosten- und Leistungsrechnung sind keine Abschreibungen und Zinsen ausweisbar.

1.3.2 Aufwendungen je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

2. Kindertagespflege

2.1. Laufende Geldleistung für die Kindertagespflege je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

2.2 Deckung der laufenden Geldleistung bzw. - sofern relevant - der Kosten Kindertagespflege insgesamt je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

Kottmar, 14.05.2025

Görke
Bürgermeister