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Kottmarkurier
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil
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Staatsbetrieb Sachsenforst - Ref. 53 Naturschutz im Wald

Bekanntmachung des Staatsbetriebs Sachsenforst zum Vorhaben „Aktualisierung der selektiven Waldbiotopkartierung“ Kartierdurchgang 2026

Die laufende Aktualisierung der Waldbiotopkartierung gehört gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 10 SächsWaldG zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der Forstbehörden.

Für die im Jahr 2026 durchzuführende Aktualisierung der Waldbiotopkartierung im Landkreis Bautzen und dem westlichen Landkreis Görlitz hat der Staatsbetrieb Sachsenforst die Firma

„Forestis“ (Kontakt: post@forestris.de)

mit den notwendigen Außenaufnahmen beauftragt.

Die Mitarbeiter des Büros werden als Beauftragte der Forstbehörden (§ 40 Abs. 6 SächsWaldG), die zu untersuchenden Flächen im Landkreis Bautzen von Mai bis September 2026 begehen.

Die Untersuchungsgebiete liegen innerhalb der folgenden Gemeinden: Bertsdorf-Hörnitz, Großschönau, Hainewalde, Herrnhut, Kottmar, Leutersdorf, Mittelherwigsdorf, Oderwitz und der Stadt Zittau.

Wir bitten die betroffenen Eigentümer und Nutzer um Verständnis.

Ob im Zuge der Kartierung ein konkretes Flurstück betroffen ist, kann im Forstbezirk Neustadt erfragt werden.

Ihr zuständiger Ansprechpartner ist:

Forstbezirk Neustadt

Sachbearbeiter Privat- und Körperschaftswald

Herr Konstantin Schanze, Tel.: 0359 / 6585731

Bei allgemeinen Fragen zur Waldbiotopkartierung steht Ihnen das Referat „Naturschutz im Wald“ der Geschäftsleitung von Sachsenforst zur Verfügung.

Ansprechpartner:

Michael Götze-Werthschütz

Michael.Goetze-Werthschuetz@sachsenforst.sachsen.de

Tel.: 03501/ 468337