| 01 | Begrüßung |
| 02 | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 03 | Bestätigung der Tagesordnung |
| 04 | Auswertung und Unterzeichnung der öffentlichen Niederschrift des Gemeinderates Kottmar vom 16.06.2025 |
| 05 | Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderates Kottmar vom 16.06.2025 |
|
06 |
Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 26.05.2025 |
| 07 | Annahme der Spenden |
| 08 | Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2025 |
| 09 | Abbruch Gebäude Hauptstraße 54, OT Eibau |
| 10 | Vergabe von Bauleistungen - LOS 9 Fensterelemente Kunststoff, Sanierung und Erweiterung der Grundschule Niedercunnersdorf |
| 11 | Vergabe von Bauleistungen - LOS 10 Fenster- und Türelemente Leichtmetall, Sanierung und Erweiterung der Grundschule Niedercunnersdorf |
|
12
|
Vergabe von Bauleistungen - LOS 11 Außenputzarbeiten, WDVS, Sanierung und Erweiterung der Grundschule Niedercunnersdorf
|
| 13 | Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Gartentechnik Nocke, Hintere Dorfstraße" Obercunnersdorf |
| 14 | Anfragen der Bürger |
| 15 | Anfragen der Gemeinderäte |
| 16 | Informationen des Bürgermeisters |
zu TOP 5)
Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderates Kottmar vom 16.06.2025
Beschluss Nr. 90-7/25:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar beschließt die monatliche Ratenzahlung für die Gewerbesteuerzahlungen 2024 sowie 2021 und 2022 in Höhe von 5.926,78 € beginnend ab 30.05.2025.
Beschluss Nr. 91-7/25:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar beschließt die monatliche Ratenzahlung für die Gewerbesteuerzahlungen 2024 sowie 2021 in Höhe von 47.721,90 € beginnend ab 30.05.2025.
zu TOP 6)
Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 30.06.2025
Beschluss Nr. TA 23-5/25
Der Technische Ausschuss erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag Vorhaben Sanierung des Wohngebäudes mit Ergänzung des Dachtragwerkes, Zwischenbau auf dem Grundstück Gemarkung Niedercunnersdorf, Flurstück 1012g.
Beschluss Nr. TA 24-5/25:
Der Technische Ausschuss erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag Vorhaben Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Gemarkung Niedercunnersdorf, Flurstück 653/6.
Beschluss Nr. TA 25-5/25:
Der Technische Ausschuss der Gemeinde Kottmar erteilt dem einzigen Angebot der Firma Hörmann den Zuschlag für die Erneuerung des Sirenennetzes der Gemeinde Kottmar zum Angebotspreis von 87.898,16 € mit der Maßgabe, dass nur 3 Sirenenanlagen errichtet werden und sich die Gesamtkosten der Maßnahme somit auf 64.941,87 € reduzieren.
Beschluss Nr. TA 26-5/25:
Der Technische Ausschuss der Gemeinde Kottmar beschließt den Verkauf der Baugrundstücke Gemarkung Eibau, Flurstücke 2289/20 und 2289/21. Das Flurstück 2289/20 hat eine Größe von 610 m² und das Flurstück 2289/21 von 630 m². Der Kaufpreis beträgt 43.400,00 €. Die Kosten des Kaufvertrags und des Vollzugs sind von den Käufern zu tragen.
Nach der Beendigung der Bautätigkeiten am Wohnstandort Bergblick ist das Setzen von Grenzpunkten noch erforderlich. Die Kosten sind von den Käufern anteilig der erworbenen Fläche zu übernehmen.
In den Kaufvertrag ist eine Bauverpflichtung aufzunehmen, wonach das Baugrundstück (bestehend aus den Flurstücken 2289/20 und 2289/21) innerhalb von drei Jahren unter Beachtung des Bebauungsplanes „Brachfläche Damino II/Bergblick, Gemeinde Kottmar OT Eibau“ mit einem Einfamilienhaus zu bebauen ist. Für den Fall, dass die Bauverpflichtung nicht eingehalten wird, wird der Gemeinde ein Wiederkaufsrecht zu dem Kaufpreis entsprechend dem Kaufvertrag eingeräumt.
Der Technische Ausschuss der Gemeinde Kottmar beschließt den Bürgermeister zu ermächtigen, eine Belastungsvollmacht zum Verkauf des Baugrundstücks Gemarkung Eibau, Flurstücke 2289/20 und 2289/21, Bergblick 18 in beliebiger Höhe zu erteilen, die für die Eintragung einer Grundschuld beim Grundbuchamt erforderlich ist.
Beschluss Nr. TA 27-5/25:
Der Technische Ausschuss bevollmächtigt den Bürgermeister mit der Vergabe von Bauleistungen zur Gewässerberäumung an den wirtschaftlichsten Bieter der Ausschreibung. Der Technische Ausschuss ist über das Ergebnis der Vergabe zu unterrichten.
—
zu TOP 7)
Beschluss Nr. 92-8/25
Der Gemeinderat beschließt die Annahme von Spenden in Höhe von 2.922,39 € gemäß
Anlage für den Zeitraum 01.06.2025 – 29.07.2025.
Abstimmergebnis
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 23
davon anwesend und stimmberechtigt: 21
Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0
—
zu TOP 8)
Beschluss Nr. 93-8/25
Der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar beschließt den Verzicht in Ausübung des Wahlrechtes gemäß § 88b der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung – SächsGemO) auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2025.
Abstimmergebnis
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 23
davon anwesend und stimmberechtigt: 21
Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0
—
zu TOP 9)
Beschluss Nr. 94-8/25
Der Gemeinderat Kottmar beschließt den Abbruch des Gebäudes Hauptstraße 54, OT Eibau mittels Duldungsverfügung nach §179 BauGB. Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Finanzierung Fördermittel aus dem Landesbrachenprogramm zu beantragen.
Abstimmergebnis
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 23
davon anwesend und stimmberechtigt: 21
Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0
—
zu TOP 10)
Beschluss Nr. 95-8/25
Der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar erteilt dem wirtschaftlichsten Angebot der Firma Sonnenschutz Rolladen- und Fensterbau GmbH, Betriebsteil Fensterproduktion, OT Obercunnersdorf, Hauptstraße 164, 02708 Kottmar den Zuschlag für das LOS 09 Fensterelemente Kunststoff, Grundschule Niedercunnersdorf in Höhe von 86.990,79 € brutto.
Abstimmergebnis
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 23
davon anwesend und stimmberechtigt: 21
Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0
—
zu TOP 11)
Beschluss Nr. 96-8/25
Der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar erteilt dem wirtschaftlichsten Angebot der Firma Sonnenschutz Rolladen- und Fensterbau GmbH, Betriebsteil Fensterproduktion, OT Obercunnersdorf, Hauptstraße 164, 02708 Kottmar den Zuschlag für das LOS 10 Fenster- und Türelemente aus Leichtmetall, Grundschule Niedercunnersdorf in Höhe von 125.778,84 € brutto.
Abstimmergebnis
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 23
davon anwesend und stimmberechtigt: 21
Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0
—
zu TOP 12)
Beschluss Nr. 97-8/25
Der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar erteilt dem wirtschaftlichsten Nebenangebot der Firma Just GmbH, Verlängerte Eisenbahnstraße 30, 02763 Zittau den Zuschlag für das LOS 11 Außenputzarbeiten WDVS, Grundschule Niedercunnersdorf in Höhe von 168.673,28 € brutto.
Abstimmergebnis
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 23
davon anwesend und stimmberechtigt: 21
Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0
| zu TOP 13) | |
| Beschluss Nr. 98-8/25 | |
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Kottmar beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 11.08.2025 die Aufstellung der 1. Änderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gartentechnik Nocke, Hintere Dorfstraße“ OT Obercunnersdorf nach §8 BauGB für eine Teilfläche des Flurstücks 504/1 der Gemarkung Obercunnersdorf. |
| 2. | Die Änderung des bestehenden Bauleitplanes ist erforderlich, da wesentliche Abweichungen vom bestehenden Bebauungsplan vorgesehen sind. Mit Hilfe der Bauleitplanung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Grundlage für eine erneute Erweiterung der Firma Gartentechnik Nocke geschaffen werden. |
| 3. | Die Kosten der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Durchführung des Bauleitverfahrens werden gemäß §4b BauGB auf Grundlage eines städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB an Herrn Tilo Nocke, OT Obercunnersdorf, Hintere Dorfstraße 76, 02708 Kottmar übertragen. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Städtebaulichen Vertrag vorzubereiten. |
| 4. | Die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzlich vorgesehene Planungsverfahren bleibt unberührt. |
| 5. | Die Aufstellung der 1. Änderung zum Bebauungsplan erfolgt im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB. |
Abstimmergebnis
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 23
davon anwesend und stimmberechtigt: 20
Ja-Stimmen: 20, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0
GR Herr Nocke ist nach §20 SächsGemO befangen.