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Königswartha aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Königswartha
Ausgabe 1/2024
Versorgungs GmbH/Zastaranski zawod
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Werte Kunden,

der Aufsichtsrat sowie die Mitarbeiter der Versorgungs GmbH Königswartha und ich wünschen Ihnen alles Gute, Gesundheit und Wohlergehen im neuen Jahr.

Gemäß §§ 43 Abs. 1 und 50 Abs. 1 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) obliegt es den Städten und Gemeinden, in ihrem Gebiet die Bevölkerung und die gewerblichen und sonstigen Einrichtungen ausreichend mit Trinkwasser zu versorgen sowie das in ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. In der Gemeinde Königswartha wird die Wasserversorgung und Schmutzwasserbeseitigung durch die Versorgungs GmbH Königswartha durchgeführt, welche die betreffenden öffentlichen Anlagen betreibt.

Für die Leistungen der Trinkwasserversorgung und Schmutzwasserbeseitigung erhebt die Versorgungs GmbH Königswartha entsprechende Benutzungsentgelte. Die Entgelterhebung erfolgt hierbei auf privatwirtschaftlichen Vertragsgrundlagen. Gleichwohl sind auch in diesem Fall die grundlegenden Prinzipien des öffentlichen Finanzgebarens zu beachten, die darauf angelegt sind zu gewährleisten, dass das Entgeltaufkommen die (Gesamt-)Kosten der jeweiligen Einrichtung deckt. Zur Ermittlung der kostendeckenden Entgelte ist somit eine entsprechende Kalkulation aufzustellen.

Wie Sie bereits aus dem Gemeindeblatt Dezember 2023 erfahren haben, wurde dem Gemeinderat eine neue Kalkulation über den Kalkulationszeitraum 2023 bis einschließlich 2027 zum Beschluss vorgelegt. Hintergrund ist, dass sich der aktuelle Kalkulationszeitraum (2018-2023) dem Ende neigte und sich darüber hinaus die Planungsgrundlagen in Folge der allgemeinen Preissteigerungen in vielen Bereichen wesentlich gegenüber der bisherigen Planung verändert haben.

Der Aufsichtsrat der Versorgungs GmbH Königswartha hat die KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH mit der Entgeltkalkulation beauftragt. Die KEM ist ein deutschlandweit führendes Kommunalberatungs-, Dienstleistungs- und Planungsunternehmen mit Schwerpunkt im öffentlich-rechtlichen Sektor und betreut viele Städte, Gemeinden und Zweckverbände bei Ihren Kalkulationen.

In der durchgeführten Kalkulation wurde der Betrachtungszeitraum 2023 bis zum Jahr 2027 in Ansatz gebracht. Die Nachberechnung des zurückliegenden Betrachtungszeitraumes 2018 bis 2022 wurde ebenso durchgeführt. Die in der Vergangenheit entstandenen Defizite bzw. Überschüsse werden im Zeitraum 2024 bis 2027 ausgeglichen und die bisherigen Preise im Jahr 2023 beibehalten. Sollten Sie Ihre Jahresabrechnung 2023 für das Trinkwasser und Schmutzwasser noch nicht erhalten haben, wird diese also noch auf den "alten" Preisen beruhen.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 28.11.2023 mit Beschluss-Nr. 02/XI/2023 die ab 01.01.2024 gültigen Preise beschlossen. Die aktuelle Kalkulation und die Preisbildung wurden durch den Gemeinderat (per Beschluss Nr. 46/XII/2023) in seiner Sitzung vom 13.12.2023 bestätigt.

Nachfolgend veröffentlichen wir die ab 01.01.2024 gültigen Preisblätter für die Trinkwasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung für die Gemeinde Königswartha.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Fallant
Markus Mörbe
Aufsichtsratsvorsitzender
Geschäftsführer