auch in diesem Jahr wurden wieder einige Straßeninstandsetzungen im Gemeindegebiet durchgeführt. Der Gemeinderat vergab in seiner Mai-Sitzung die Aufträge an der „Koblenzer Straße“ in Wartha, an den Straßen „An den Eichen“ und „Am Kreuzstein“ in Johnsdorf und an der Zufahrt zum neuen Feuerwehrgerätehaus in Commerau eine Instandsetzung mittels Kaltbitumenüberzug. Es entstanden keine grundhaft neuen Straßen, was uns bewusst war, aber Instand gesetzte Straßen, welche gegenüber dem vorherigen Zustand eine weitaus bessere Nutzung ermöglichen und aufkommende Straßenschäden verhindern. Nun können diese Straßen die nächsten Jahre wieder stabil genutzt werden.
Immer wieder werde ich berechtigter weise von unseren Bürgerinnen und Bürgern angesprochen, was ein sauberes und ordentliches Ortsbild betrifft. Mich ärgert es genauso wie die Menschen unserer Gemeinde, wenn Dreck auf den Wegen und Straßen liegt oder das Unkraut weithin sichtbar ist. Deshalb war im August wieder die Kehrmaschine eines beauftragten Unternehmens auf den Straßen der Gemeinde aktiv. Hierbei wurden Straßen, für deren Ordnung und Sauberkeit die Gemeinde zuständig ist, gesäubert. Einmal im Jahr wird diese Reinigungsaktion durchgeführt. Aufgrund der Kostenentwicklung ist diese Maßnahme für uns nur einmal jährlich möglich, weshalb wir uns natürlich freuen, wenn auch die angrenzenden Grundstückseigentümer zur Verschönerung der Ortslagen beitragen. Denn die Gemeinde ist nicht für alle Schandflecke an Straßen und Wegen zuständig. Speziell in den Ortsteilen klappt die Säuberung der Straßenränder regelmäßig sehr gut, in Königswartha gibt es leider nach wie vor einige Stellen, an denen sich kein schönes Bild widerspiegelt. Ich möchte an dieser Stelle alle Grundstückseigentümer an ihre Pflichten zur Säuberung der Straßenränder erinnern! Kurz zusammengefasst ist der jeweilige Anrainer an allen gemeindlichen Straßen für die Reinhaltung von der Grundstücksgrenze inklusive Gehweg bis zur Straßenmitte und an den Kreis-, Staats- und Bundesstraßen von der Grundstücksgrenze einschließlich Gehweg bis zum Straßenrand verantwortlich. Dies regelt unsere „Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Königswartha“, welche der Gemeinderat im Mai 2021 beschlossen hat. Ich bitte Sie um entsprechende Beachtung. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Ein sauberer Anblick der Straßenränder erfreut uns alle und vermittelt ein freundliches Bild unserer Gemeinde.
In diesem Sinne verbleibe ich mit spätsommerlichen Grüßen aus dem Rathaus