Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, findet voraussichtlich die Neuwahl des Deutschen Bundestages statt.
Üblicherweise arbeiten die Wahlhelfer während der Wahlzeit (8.00 bis 18.00 Uhr) im Zweischichtsystem. Bei der anschließenden Ermittlung der Wahlergebnisse sind alle Wahlhelfer anwesend.
Für den Einsatz wird ein Erfrischungsgeld gezahlt. Weiterhin stehen Getränke und Verpflegung bereit.
Wenn Sie uns durch ihre Mitarbeit in einem Wahlvorstand unterstützen möchten, melden Sie sich bitte in der Finanzverwaltung der Gemeindeverwaltung Königswartha (Telefon: 035931 23931).
| Name | Vorname |
____________________________________________________
Anschrift
____________________________________________________
Telefon
____________________________________________________
____________________________________________________
Ich bin zur ehrenamtlichen Mitarbeit in einem Wahlvorstand am Sonntag, dem 23.02.2025, bereit.
| Ort, Datum | Unterschrift |
| ___________________________ | __________________________ |
Hinweise zur Datenverarbeitung
Eine Aufnahme in die Wahlhelferdatei für künftige Wahlen erfolgt nicht. Die übermittelten Daten werden nach abgeschlossener Wahl gelöscht. Die Daten von den Personen die in Wahlvorstände berufen werden, werden in den Wahlunterlagen erfasst. Eine Löschung der Daten bzw. Vernichtung der Unterlagen erfolgt nach Ablauf der in den jeweiligen Wahlgesetzen vorgegebenen Fristen, es sei denn die Archivwürdigkeit wird auf Grundlage des Sächsischen Archivgesetzes bejaht.
Datenschutzbeauftragter der Gemeindeverwaltung Königswartha ist:
Maik Böhm
| Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu: | |
| - | Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung) |
| - | Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung) |
| - | Recht auf Löschung personenbezogene Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung) |
| - | Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogene Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung) |
| - | Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogene Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung) |
Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Kontor am Landtag
Devrientstraße 1
01067 Dresden