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Königswartha aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Königswartha
Ausgabe 13/2024
Aus der Gemeindeverwaltung berichtet/Wozjewjenja z gmejnskeho zarjada
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Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer

- Hebesatzsatzung -

Aufgrund des § 25 Grundsteuergesetz (GrStG), des § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) und des § 7 Absatz 4 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Königswartha in seiner Sitzung am 16.10.2024 [mit Beschluss Nr. 18/X/2024] folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Erhebungsgrundsatz

Die Gemeinde Königswartha erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

§ 2

Hebesätze

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:

1.

Für die Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf der Steuermessbeträge

300 v. H

b)

für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) aufder Steuermessbeträge

410 v. H

2.

Für die Gewerbesteuer aufder Steuermessbeträge

400 v. H

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Königswartha, den 17.10.2024

Swen Nowotny
Bürgermeister/wjesnjanosta