Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.10.2024 den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 410 v.H. gesenkt. Jeder Grundstückseigentümer bekommt in der ersten Januarhälfte 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid postalisch zugestellt. Aufgrund ihrer neuen Grundsteuermessbeträge und des neu festgesetzten Hebesatzes ändern sich die Zahlbeträge.
Wir bitten Sie, bis zum Erhalt der neuen Grundsteuerbescheide keine Zahlungen an die Gemeinde Königswartha zu leisten. Dem neuen Grundsteuerbescheid entnehmen Sie bitte die Höhe der Grundsteuerzahlung und der entsprechenden Fälligkeiten. Denken Sie bitte auch daran, ob Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag für die Grundsteuerzahlung hinterlegt haben. Dieser ist unbedingt anzupassen.