Gemäß § 76 Abs. 3 der sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) wird die am 17.11.2022 durch den Gemeinderat Königswartha mit Beschluss Nr. 38/XI/2022 beschlossene Haushaltssatzung (Doppelhaushalt) für die Haushaltsjahre 2023/2024 (einschließlich Haushalts- und Stellenplan) öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung 2023/2024 wurde dem Rechts- und Kommunalamt des Landratsamtes Bautzen vorgelegt. Die rechtsaufsichtliche Bestätigung wurde mit Schreiben vom 16.01.2023 erteilt.
Die Haushaltssatzung 2023/2024 mit dem Haushaltsplan nebst seinen Bestandteilen und Anlagen liegt in der Zeit vom 13. Februar 2023 bis 22. Februar 2023
während der Dienstzeiten in der Finanzverwaltung der Gemeinde Königswartha, Zimmer 10, Bahnhofstraße 4, 02699 Königswartha öffentlich zur Einsichtnahme für Jedermann aus.
| Dienstzeiten: | Montag: | 08:00 – 15:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 – 18:00 Uhr | |
| Mittwoch: | 08:00 – 12:00 Uhr | |
| Donnerstag: | 08:00 – 16:00 Uhr | |
| Freitag: | 08:00 – 12:00 Uhr |
Königswartha, 30.01.2023