Der Verein zur Entwicklung der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft e. V. (kurz: OHTL e.V.) startet den zweiten Projektaufruf der EU-Förderperiode 2023 bis 2027. Es werden 790.000 Euro EU-Fördergelder zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie in der LEADER-Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft bereitgestellt.
Die 790.000 Euro sind in zehn unterschiedlichen Maßnahmen der LEADER-Entwicklungsstrategie in den Handlungsfeldern Grundversorgung und Lebensqualität, Wirtschaft und Arbeit, Tourismus und Naherholung, Bilden, Wohnen, Natur und Umwelt sowie Aquakultur und Fischerei aufgeteilt. Alle Informationen zu den förderbaren Maßnahmen des zweiten LEADER-Projektaufrufes sind ausführlich im Aufruftext online bereitgestellt unter: https://ohtl.de/foerderung/aufrufe-leader/
Bis zum 04. März 2024 können sich Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und nichtgewerbliche Organisationen, wie z.B. Vereine und Stiftungen, mit ihren geplanten Vorhaben um eine Unterstützung mit LEADER- und EMFAF-Fördermitteln bewerben.
Im OHTL-Büro in Königswartha erfolgt im Vorfeld der Bewerbung die Beratung zur Antragstellung und den Umsetzungsmöglichkeiten der eigenen Projektidee gemäß den Zielstellungen der LEADER-Entwicklungsstrategie durch das Regionalmanagement. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin oder kontaktieren Sie uns per E-Mail. https://ohtl.de/kontakt/
2. Projektaufruf der LEADER Förderperiode 2023-2027
Beginn: 10.01.2024 +++ Ende: 04.03.2024
Die Europäische Union stellt im Förderzeitraum 2023-2027 finanzielle Mittel für die Entwicklung der ländlichen Räume zur Verfügung. Grundlage der Zuwendung an die Regionen ist die erneute Bewerbung um den Status als LEADER-Region auf der Basis einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES).
Die Erstellung der LES erfolgte durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG) auf Basis der Ziele des Strategieplanes der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-SP) und berücksichtigt die lokalen Erfordernisse der Region. Die LAG wird in der Region OHTL gebildet durch den Verein zur Entwicklung der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft e.V. (OHTL e.V.) in Zusammenarbeit mit allen relevanten regionalen Akteuren.
Nach erfolgter Anerkennung als LEADER-Region steht der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft ein Budget zur Erreichung selbst gesteckter Ziele zur Verfügung. Die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele wurden ebenfalls durch die Region in der LES selbst festgelegt.
Auf Basis der LES wurde die Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft als LEADER-Region sowie als Fischereiwirtschaftsgebiet gemäß der EU-Verordnung über den Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) anerkannt.
Es können Projekte gefördert werden, die den grundsätzlichen Zielen des GAP-SP sowie den Zielen der LES der Region OHTL entsprechen.
| Inhalt des 2. Projektaufrufes sind folgende Maßnahmen: | |
| A | Grundversorgung und Lebensqualität |
| A 1 | Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements — 40.000 € |
| A 3 | Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschließlich Ver- und Entsorgung — 150.000 € |
| B | Wirtschaft und Arbeit |
| B.1 | Erhalt, Ausbau und Diversifizierung von Unternehmen (einschließlich Infrastrukturmaßnahmen) sowie Ausbau von Wertschöpfungsketten — 150.000 € |
| C | Tourismus und Naherholung |
| C 1 | Entwicklung landtouristischer Angebote — 50.000 € |
| C 2 | Weiterentwicklung des Beherbergungsangebotes — 100.000 € |
| D | Bilden |
| D.1 | Erhalt und Weiterentwicklung von frühkindlicher und schulischer Bildung und Betreuung (Kita, Schulen, schulische Sportstätten, Außenanlagen, Horteinrichtungen) — 25.000 € |
| D.2 | Entwicklung und Durchführung von außerschulischen Informations-, Beratungs- und Bildungsangeboten — 25.000 € |
| E | Wohnen |
| E 1 | Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote — 150.000 € |
| F | Natur und Umwelt |
| F 2 | Rückbau baulicher Anlagen sowie Flächenentsiegelung und Renaturierung — 50.000 € |
| G | Aquakultur und Fischerei |
| G 2 | Diversifizierung traditioneller Tätigkeiten sowie Vernetzung und Erzielung von Synergieeffekten innerhalb der regionalen blauen Wirtschaft — 50.000 € |
| Summe Budget 2. Projektaufruf: — 790.000 € | |
Wer kann einen Projektantrag einreichen? | |
| • | Privatpersonen |
| • | Unternehmen (alle Projektträger, die ihr Vorhaben im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit umsetzen) |
| • | nichtgewerbliche Zusammenschlüsse (Projektträger ohne Gewinnerzielungsabsicht, z.B. rechtsfähige Vereine, Stiftungen und Körperschaften) |
| • | Lokale Aktionsgruppe LAG (OHTL e.V.) |
| • | Kommunen |
Für die förderfähigen Projektkosten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung bewilligt. Je nach Ausgestaltung der Projekte und Art des Antragstellers kommen verschiedene Fördersätze und Förderhöchstbeträge zur Anwendung. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der OHTL (ab Seite 96) in Verbindung mit der Richtlinie LEADER vom 12.07.2023.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Nach Vorlage der aussagefähigen Projektunterlagen bewertet das Entscheidungsgremium diese nach festgelegten Auswahlkriterien und beschließt die Reihenfolge der Projekte sowie die sich daraus ergebenden Einzelprojekte entsprechend dem zur Verfügung stehenden Budget des Aufrufes. Nach Mitteilung der Projektauswahl an die Antragsteller erfolgt die Veröffentlichung auf der regionalen Internetseite www.ohtl.de.
In der zweiten Stufe werden die Antragsteller, deren Projekt grundsätzlich für eine Förderung ausgewählt wurde, schriftlich zur Abgabe eines förmlichen Antrages bei der Bewilligungsbehörde (LRA Bautzen/ Kreisentwicklungsamt) aufgefordert. Die Vorlage des Antrages begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Nach Prüfung des Antrages kann die Bewilligung erfolgen.
Rechtsgrundlagen:
GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland für die Förderperiode 2023 – 2027
https://www.smekul.sachsen.de/foerderung/gap-strategieplan-12452.html
Richtlinie LEADER 2023 - 2027 des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung
https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/richtlinie-leader-2023-2027-18218.html?_cp=%7B%7D
LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (Fassung vom 30.06.2022) https://www.ohtl.de/fileadmin/dokumente/LES-Dateien/LES_2023_bis_2027/LES_OHTL_2023-2027_Erlaeuterungstext_Stand_vom_30.06.2022_--
_angenommene_AEnderung_vom_24.10.2022.pdf
| Laufzeit 2. Projektaufruf: | |
| Beginn: | 10.01.2024 |
| Ende: | 04.03.2024 |
Die Sitzung des Entscheidungsgremiums findet am 13.05.2024 statt.
Der unterschriebene Projektantrag und die Projektunterlagen müssen bis zum 04.03.2024 im Büro des OHTL-Regionalmanagements per E-Mail bzw. per Post vorliegen.
Der Antragseingang wird per E-Mail bestätigt (eine Lesebestätigung stellt keine Eingangsbestätigung dar).
Nutzen Sie die Möglichkeit der Projektberatung vor der Abgabe Ihres Antrages und setzen Sie sich rechtzeitig mit dem Regionalmanagement in Königswartha in Verbindung.
Bitte denken Sie daran einen Beratungstermin im Büro zu vereinbaren.
Kontakt und Information:
Regionalmanagement des LEADER-Gebietes
Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
Gutsstr. 4 c
02699 Königswartha
Telefon: 035931-165 60
E-Mail: regional@ohtl.de
Webseite: www.ohtl.de