Schöffen erfüllen eine wichtige Aufgabe im demokratischen Rechtsstaat. Sie sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die beim Amts- und Landgericht in Verhandlungen gegen Erwachsene und Jugendliche grundsätzlich gleichberechtigt neben dem Berufsrichter mitwirken.
Interessierte Bürger/ Bürgerinnen werden hiermit aufgerufen, sich bis zum 30. April 2023 für das Ehrenamt zu bewerben. Mindestvoraussetzungen für die Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste der Gemeinde Königswartha sind Personen, welche
| • | Zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) 25 Jahre alt sind und noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben |
| • | Die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen |
| • | Den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Königswartha haben |
| • | Nicht im Vermögensverfall geraten sind und keine Vorstrafen haben und |
| • | Gesundheitlich zur Ausübung dieses Amtes geeignet sind. |
Das Formular zur Bewerbung erhalten Sie während der öffentlichen Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Königswartha, Bahnhofstraße 4 im Erdgeschoss.
Es besteht auch die Möglichkeit, sich schriftlich oder telefonisch unter der 035931 23920 zu bewerben.
Für die Aufnahme von Personen in der Schöffenvorschlagsliste ist die Zustimmung des Gemeinderates notwendig. Danach liegt die Liste 1 Woche zur Einsicht der Bürger bei der Gemeindeverwaltung aus.
Von der beim Amtsgericht Bautzen eingereichten Vorschlagsliste werden dann durch einen unabhängigen Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Schöffen für die kommenden Geschäftsjahre gewählt.
Schöffen erhalten für den ehrenamtlichen Einsatz beim Gericht eine finanzielle Entschädigung für den Zeitaufwand, die eventuell entstandenen Verdienstausfall sowie Ersatz für entstandene Kosten, z. B. Fahrtkosten.