beim Landratsamt Bautzen,
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt,
Sachgebiet Flurneuordnung,
Macherstraße 55, 01917 Kamenz
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| 1. | Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes |
| 2. | Ladung zum Anhörungstermin |
| 3. | Abmarkung der neuen Grenzen |
| 4. | Rechtsbehelfsbelehrung |
1. Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Hochwasserschutz Groß Särchen lädt hiermit alle Beteiligten am Unternehmensverfahren Hochwasserschutz Groß Särchen
zur Teilnehmerversammlung
am Dienstag, den 23. April 2024 um 18:00 Uhr
in die Grundschule Groß Särchen, Aula
(Koblenzer Straße 11, OT Groß Särchen, 02999 Lohsa).
Beteiligte sind:
| - | Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke und Erbbauberechtigte |
| - | Inhaber von Rechten an Grundstücken im Flurbereinigungsgebiet |
| - | Empfänger neuer Grundstücke |
| - | Eigentümer/Erbbauberechtigte von Grundstücken, die an das Flurbereinigungsgebiet angrenzen |
Die Teilnehmergemeinschaft hat den Flurbereinigungsplan aufgestellt. Darin sind alle Ergebnisse des Unternehmensverfahrens Hochwasserschutz Groß Särchen zusammengefasst. Jedem Teilnehmer wird der ihn betreffende Auszug des Flurbereinigungsplanes gesondert zugestellt.
In der Teilnehmerversammlung wird der Flurbereinigungsplan gemäß § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) bekannt gegeben.
Zur Einsichtnahme in den Flurbereinigungsplan werden für die Beteiligten folgende Unterlagen ausgelegt:
| - | Textteil zum Flurbereinigungsplan |
| - | Flurbuch (alt), Verzeichnis der Flurstücke (alt) mit den Anteilen zu den Landabzügen bzw. Vorausleistungen, Flurbuch (neu), Verzeichnis der Flurstücke (neu) mit den Anteilen zur Beitragspflicht (§ 19 FlurbG), Sammelanlagen 1 bis 4, Verzeichnisse 1 zum Belastungsnachweis, Verzeichnis für die Eintragungen im Wasserbuch, Verzeichnis für die Eintragungen im Baulastenverzeichnis, einschlägige Vorstandsbeschlüsse |
| - | Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen |
| - | Wertermittlungskarte, Änderung Nr. 1 der Wertermittlung, Änderung Nr. 2 der Wertermittlung, Wertermittlungsrahmen |
| - | Anordnungsbeschluss mit Gebietskarte, Bestandskarte (alt), Abfindungskarte, Widmungskarte |
Weiterhin können auch das Bestandsblatt (alt), die Abfindungsnachweise, das Bestandsblatt (neu) und die Belastungsnachweise von den Beteiligten eingesehen werden, welche ein berechtigtes Interesse nachweisen (beschränkte Einsichtnahme).
Zeit der Auslegung: 08. April 2024 bis einschließlich 23. April 2024 und vom 26. April 2024 bis einschließlich 10. Mai 2024
| Montag: | 8:30 Uhr – 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr |
| Donnerstag: | 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr |
| Freitag: | 8:30 Uhr – 12:00 Uhr |
Im Ausnahmefall ist die Einsichtnahme nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten möglich.
| Ort der Auslegung: | Landratsamt Bautzen |
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| Vermessungs- und Flurneuordnungsamt |
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| Sachgebiet Flurneuordnung, Zimmer 206 |
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| Garnisonsplatz 9 |
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| 01917 Kamenz |
Der Textteil, die Bestandskarte (alt), die Abfindungskarte und die Widmungskarte können zusätzlich ab dem ersten Tag der Auslegung auch auf der Internetseite der Teilnehmergemeinschaft unter dem Link http://www.vlnsachsen.de/250241 eingesehen werden.
2. Ladung zum Anhörungstermin
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Hochwasserschutz Groß Särchen lädt hiermit alle Beteiligten am Unternehmensverfahren Hochwasserschutz Groß Särchen nach der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
zum Anhörungstermin gemäß § 59 FlurbG
am Donnerstag, den 25. April 2024, von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 12:30 bis 17:00 Uhr
in die Grundschule Groß Särchen, Aula
Koblenzer Straße 11, OT Groß Särchen, 02999 Lohsa.
Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte über den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan gewünscht werden.
Die Beteiligten werden gebeten, sich vorab telefonisch unter der Telefonnummer 03591-5251 62414 oder per Mail (flurneuordnung@lra-bautzen.de) anzumelden.
3. Abmarkung der neuen Grenzen
Im Flurbereinigungsgebiet des Unternehmensverfahrens Hochwasserschutz Groß Särchen wurden Vermessungsarbeiten durchgeführt, um die neuen Grenzpunkte abzumarken. Die neuen Grenzpunkte wurden auch in die Grenze des Flurbereinigungsgebietes eingebunden, so dass auch die außerhalb des Flurbereinigungsgebietes angrenzenden Eigentümer dadurch berührt werden. Der entsprechende Neuordnungsriss zur Abmarkung der neuen Grenzen liegt zusammen mit dem Flurbereinigungsplan für die Beteiligten zur Einsichtnahme aus.
4. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Flurbereinigungsplan kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich an die Teilnehmergemeinschaft Hochwasserschutz Groß Särchen beim Landratsamt Bautzen, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt, Sachgebiet Flurneuordnung, Macherstraße 55, 01917 Kamenz zu richten oder zur Niederschrift bei der Teilnehmergemeinschaft Hochwasserschutz Groß Särchen beim Landratsamt Bautzen, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt, Sachgebiet Flurneuordnung, Garnisonsplatz 9, 01917 Kamenz einzulegen.
Der Widerspruch kann auch in elektronischer Form eingelegt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über folgende Internetseite abrufbar:
https://www.landkreis-bautzen.de/elektronische-kommunikation.php
Kamenz, den 26.02.2024
Datenschutzrechtliche Hinweise sind veröffentlicht unter:
https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/datenschutz-in-verfahren-der-landlichen-neuordnung-9248.html