Titel Logo
Königswartha aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Königswartha
Ausgabe 3/2024
Aktuelles aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht!

Am Sonntag, dem 9. Juni 2024, finden die Europawahl, Kreistagswahl und Gemeinderatswahl statt.

Üblicherweise arbeiten die Wahlhelfer während der Wahlzeit (8.00 bis 18.00 Uhr) im Zweischichtsystem. Bei der anschließenden Ermittlung der Wahlergebnisse sind alle Wahlhelfer anwesend.

Wenn Sie uns durch ihre Mitarbeit in einem Wahlvorstand unterstützen möchten, melden Sie sich bitte in der Finanzverwaltung der Gemeindeverwaltung Königswartha (Telefon: 035931 23931).

Franziska Pfeiffer
Leiterin Finanzverwaltung

Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit in einem Wahlvorstand in der Gemeinde Königswartha

Name

Vorname

__________________________________________________________

Geburtsdatum

__________________________________________________________

Telefon

__________________________________________________________

E-Mail

__________________________________________________________

O

Ich bin zur ehrenamtlichen Mitarbeit in einem Wahlvorstand am Sonntag, dem 09.06.2024, bereit.

Ort, Datum

Unterschrift

__________________________________________________________

Hinweise zur Datenverarbeitung

Eine Aufnahme in die Wahlhelferdatei für künftige Wahlen erfolgt nicht. Die übermittelten Daten werden nach abgeschlossener Wahl gelöscht. Die Daten von den Personen die in Wahlvorstände berufen werden, werden in den Wahlunterlagen erfasst. Eine Löschung der Daten bzw. Vernichtung der Unterlagen erfolgt nach Ablauf der in den jeweiligen Wahlgesetzen vorgegebenen Fristen, es sei denn die Archivwürdigkeit wird auf Grundlage des Sächsischen Archivgesetzes bejaht.

Datenschutzbeauftragter der Gemeindeverwaltung Königswartha ist:

Maik Böhm

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

-

Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)

-

Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personen-bezogene Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)

-

Recht auf Löschung personenbezogene Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)

-

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogene Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)

-

Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogene Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung)

Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Kontor am Landtag
Devrientstraße 1
01067 Dresden