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Königswartha aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Königswartha
Ausgabe 3/2024
Versorgungs GmbH/Zastaranski zawod
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Versorgungs GmbH/Zastaranski zawod

werte Kunden der Versorgungs GmbH Königswartha,

erst kürzlich haben Sie die Jahresabrechnung für die Versorgung mit Trinkwasser und gegebenenfalls die zentrale Entsorgung von Schmutzwasser für das Kalenderjahr 2023 erhalten, welche die jeweiligen Verbräuche bis Ende Oktober 2023 berücksichtigt.

Im Zuge einer Neukalkulation der Entgelte für die Trinkwasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung wurden per 01.01.2024 neue Preise durch den Gemeinderat beschlossen und veröffentlicht (vgl. Amtsblatt vom 12.01.2024). Die Veröffentlichung fand innerhalb des aktuellen Abrechnungszeitraumes statt, weshalb die neuen Preise zum 01.01.2024 wirksam wurden. Die Ihnen für das Kalenderjahr 2023 zugesandte Jahresabrechnung ist daher von den neuen Preisen nicht betroffen.

Wir erhielten verschiedenste Anfragen, die auf Unklarheiten in Bezug auf die Abrechnungspraktik hindeuten. Wir möchten dies gern aufklären und bestimmte Umstände erläutern.

Bisher wurde der Grundpreis für Ihre Trinkwasserversorgung und gegebenenfalls die zentrale Schmutzwasserentsorgung quartalsweise erhoben und in der Mitte des jeweiligen Quartals als Abschlag (3x im Kalenderjahr) und der Jahresabrechnung (1x im Kalenderjahr) in Rechnung gestellt. Der allgemeine Abrechnungszeitraum erstreckte sich vom 1. November bis 31. Oktober des Folgejahres, weshalb die Ablesungen zu diesem Zeitpunkt stattfanden. Es ist festzuhalten, dass es somit 2 unterschiedliche Abrechnungszeiträume gab. Die Grundpreise wurden gemäß der langjährigen betrieblichen Praxis während des Leistungszeitraums erhoben, während die Verbräuche nachträglich abgerechnet wurden.

Für eine transparentere und einfachere Abrechnung werden wir die Gelegenheit nutzen, den Abrechnungszeitraum dem Kalenderjahr anzugleichen.

Dies bedeutet, dass wir in Kürze basierend auf den uns vorliegenden Zählerstandsmeldungen zum 31.10.2023 eine Hochrechnung zum 31.12.2023 durchführen werden. Die zum 31.10.2023 ermittelten Werte (Verbräuche) dienen als Grundlage für die Abrechnung und werden bis zum neuen Stichtag hochgerechnet. Die bis zum 31.12.2023 geltenden Preise finden selbstverständlich Anwendung.

Mit dieser Umstellung werden wir auch den Zeitpunkt der Abschlagsrechnungslegungen ändern und diese unseren Kunden nunmehr nach dem jeweiligen Quartalsende übermitteln. Die erste Abschlagsrechnung für den neuen Abrechnungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 werden Sie daher aller Voraussicht Anfang April 2024 erhalten.

Wir hoffen Ihnen den Sachverhalt verständlich dargelegt zu haben und bitten, bis zur Übermittlung der Abrechnung zum 31.12.2023 an Sie, um Ihre Geduld.

Sofern dennoch Fragen bestehen, können Sie sich gern an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Mörbe
Geschäftsführer