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Königswartha aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Königswartha
Ausgabe 3/2025
Aus der Gemeindeverwaltung berichtet/Wozjewjenja z gmejnskeho zarjada
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Widerspruch zum neuen Grundsteuerbescheid

Die Bearbeitung der Widersprüche wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten von Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen und danken für Ihr Verständnis.

Bitte um Beachtung:

Der Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde Königswartha hat keine aufschiebende Wirkung (§ 3 Abs. 5 Sächs KAG) d.h. der angeforderte Betrag ist trotzdem fristgemäß zu entrichten.

Wird die Grundsteuer nicht rechtzeitig entrichtet, so entstehen Mahngebühren, Säumniszuschläge und eventuell anfallende Vollstreckungskosten.

Sollte sich Ihr Widerspruch gegen den Messbetrag richten, wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.

Ihre Gemeindeverwaltung