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Königswartha aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Königswartha
Ausgabe 4/2025
Aus der Gemeindeverwaltung berichtet/Wozjewjenja z gmejnskeho zarjada
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Aus dem Ordnungsamt

Brauchtumspflege

„Hexenbrennen“ 2025

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

wir möchten die Initiatoren der Brauchtumspflege „Hexenbrennen“ darauf hinweisen, dass bis spätestens 17.04.2025 ein entsprechender Antrag für das „Hexenbrennen“, für die „Sperrzeitverkürzung“ und die Genehmigung für ein vorläufiges Gaststättengewerbe bei der Gemeindeverwaltung Königswartha, Sachbereich Ordnungsamt/Gewerbeamt, einzureichen ist. Die Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Königswartha www.koenigswartha.de unter Formularservice.

Da der Sinn der Traditionsfeuer nicht in der Abfallverbrennung, sondern in der Brauchtumspflege liegt und das gemeindliche Zusammenleben gefördert werden soll, sollten zum Erhalt der Tradition und zum Schutz der Umwelt folgende Hinweise beachtet werden:

Die Traditionsfeuer sind gekennzeichnet durch einen Verein oder eine Gemeinschaft, welche das Feuer organisieren und sind im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich. Aus diesem Grund wird die Durchführung von Einzelfeuern auf privaten Grundstücken nur genehmigt, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind.

Zweck der Verbrennung ist nicht die kostenlose Entsorgung von Abfällen, d. h. Dauer und Umfang sind maßvoll zu halten.

Abfallrechtliche Vorschriften finden bei der ausschließlichen Verbrennung von naturbelassenen, pflanzlichen Materialien keine Anwendung.

Andere Stoffe, z. B. alte Sofas, Autoreifen, Altholz (Fenster, Türen …), dürfen nicht verbrannt werden.

Zur Verhinderung der Anlage von Nistplätzen sollte die Ablagerung der Materialien erst am 25.04.2024 beginnen oder ein Umsetzen des Haufens sichergestellt sein.

Feuer im Wald und bis 100 m vom Waldrand entfernt dürfen gemäß § 15 Abs. 1 Sächsisches Waldgesetz nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen Forstbehörde angezündet werden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Zuwiderhandlungen geahndet werden und dadurch anfallende Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.

Ordnungsamt