Gemäß § 76 Abs. 3 der sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) wird die am 16.04.2025 durch den Gemeinderat Königswartha mit Beschluss Nr. 22/IV/2025 beschlossene Haushaltssatzung (Doppelhaushalt) für die Haushaltsjahre 2025/2026 (einschließlich Haushalts- und Stellenplan) öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung 2025/2026 wurde dem Rechts- und Kommunalamt des Landratsamtes Bautzen vorgelegt. Die rechtsaufsichtliche Bestätigung wurde erteilt.
Die Haushaltssatzung 2025/2026 mit dem Haushaltsplan nebst seinen Bestandteilen und Anlagen liegt in der Zeit vom 25. Juni 2025 bis 04. Juli 2025 während der Dienstzeiten in der Finanzverwaltung der Gemeinde Königswartha, Zimmer 10, Bahnhofstraße 4, 02699 Königswartha öffentlich zur Einsichtnahme für Jedermann aus.
Dienstzeiten:
| Montag: | 08:00 – 15:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 – 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 – 16:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 – 12:00 Uhr |
Königswartha, 08.05.2025