Bürgermeister Nowotny begrüßt die Damen und Herren Gemeinderäte, die Bürgerschaft, die anwesenden Gäste, die Pressevertreter, die Amtsleiterinnen, Frau Pfeiffer und Frau Nytsch-Menzel.
Frau Wagner sowie der Geschäftsführer der VersorgungsGmbH, Herr Mörbe, sind entschuldigt.
TOP 1:
Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Nowotny eröffnet die heutige Gemeinderatssitzung.
Er stellt die ordnungsgemäße Einladung fest.
Es sind 11 Gemeinderäte und der Bürgermeister anwesend. Damit ist der Gemeinderat beschlussfähig.
Die Gemeinderäte Ronny Krahl, Martin Kunaschk, Frank Schimank und Daniel Mickel fehlen entschuldigt.
Feststellung der Beschlussfähigkeit:
Anzahl der gesetzlichen Gemeinderäte: 15 + 1
Stimmberechtigte insgesamt: 16
Entschuldigt: 4
Anwesende: 12
Folgende Gemeinderäte werden gebeten, die Niederschriften der heutigen Sitzung zu unterschrieben:
Gemeinderat Frank Glowik (FWV)
Gemeinderat Stephan Reineke (CDU)
Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 20.05.2026
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.05.2026 wurde in der vorliegenden Form bestätigt.
Beschluss-Nr. 14/VI/2026:
Der Gemeinderat Königswartha stimmt der Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß folgender Übersicht zu:
| Zuwendungs- geber | Zuwendungs-höhe | Zuwendungs-zweck | für Einrichtung |
| Energieversorgung Schwarze Elster GmbH | Sachspende 80,00 € | Hüpfburg zur Einweihung des Feuerwehrgeräte-hauses Wartha | OFW Wartha/ Commerau |
| Gesamtzu-wendung | 80,00 € |
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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Beschluss-Nr. 15/VI/2026:
Der Gemeinderat der Gemeinde Königswartha beschließt zum 01.08.2026 die Änderung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Königswartha gemäß dem Verwaltungsvorschlag 2.
Verwaltungsvorschlag 2
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 4
Beschluss-Nr. 16/VI/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Königswartha beschließt zum 01.08.2026 die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Königswartha (Satzung Elternbeiträge vom 17.06.2015), gemäß dem Verwaltungsvorschlag 2, in vorgelegter Form.
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der geltenden Fassung, der §§ 2 und 9 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in der geltenden Fassung sowie des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) in der geltenden Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Königswartha in seiner öffentlichen Sitzung am 24.06.2026 die folgenden Änderungssatzung zur Satzung Elternbeiträge beschlossen:
(1) Anlage 1 gemäß §3 Abs. 2 der Satzung Elternbeiträge wird zum 01.08.2026 wie folgt geändert:
(2) § 3 wird um einen weiteren Absatz ergänzt:
(4) Sofern gesetzlich bestimmt ist, dass die in der Anlage 1 festgesetzten Elternbeiträge der Umsatzbesteuerung gemäß § 2b Umsatzsteuergesetz (UstG) unterliegen, sind diese Elternbeiträge Nettobeträge.
Diese Satzung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Ausgefertigt: Königswartha, tt.mm.2026
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 4
Beschluss-Nr. 17/VI/2026
Der Gemeinderat Königswartha stimmt der Vereinsförderung 2026 gemäß folgender Übersicht zu:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1