Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der geltenden Fassung, der §§ 2 und 9 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in der geltenden Fassung sowie des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) in der geltenden Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Königswartha in seiner öffentlichen Sitzung am 24.06.2026 die folgenden Änderungssatzung zur Satzung Elternbeiträge beschlossen:
(1) Anlage 1 gemäß §3 Abs. 2 der Satzung Elternbeiträge wird zum 01.08.2026 wie folgt geändert:
| (2) § 3 wird um einen weiteren Absatz ergänzt: | |
| (4) Sofern gesetzlich bestimmt ist, dass die in der Anlage 1 festgesetzten Elternbeiträge der Umsatzbesteuerung gemäß §2b Umsatzsteuergesetz (UstG) unterliegen, sind diese Elternbeiträge Nettobeträge. |
Diese Satzung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Ausgefertigt: Königswartha, 01.07.2026