Bürgermeister Nowotny begrüßt alle Anwesenden. Er begrüßt die Damen und Herren Gemeinderäte, die Gäste der heutigen Sitzung, die Pressevertreter, Amtsleiterin Frau Pfeiffer, die Protokollantin Frau Wagner sowie den Geschäftsführer der VersorgungsGmbH Herrn Mörbe. Amtsleiterin Frau Nytsch-Menzel fehlt entschuldigt.
TOP 1.
Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Nowotny eröffnet die heutige Gemeinderatssitzung.
Er stellt die ordnungsgemäße Einladung fest.
Es sind aktuell 11 Gemeinderäte und der Bürgermeister anwesend.
Folgende Gemeinderäte fehlen:
Gemeinderat Frank Wobst - Urlaub
Gemeinderat Jörg Jevlasch - dienstlich verhindert
Gemeinderat Ronny Krahl - dienstlich verhindert
Gemeinderat Frank Schimank – privat verhindert (kommt eventuell noch zur Sitzung)
| Feststellung der Beschlussfähigkeit: | |
| Anzahl der gesetzlichen Gemeinderäte: | 15 + 1 |
| Stimmberechtigte insgesamt: | 16 |
| Entschuldigt: | 4 |
| Anwesende: | 12 |
Die Niederschriften der heutigen Sitzung werden von folgenden Gemeinderäten unterschrieben:
Gemeinderat Hubertus Schiebschick FWV
Gemeinderat Martin Kunaschk FWV
Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.06.2023
Bürgermeister Nowotny fragt ob es zur Niederschrift Hinweise oder Ergänzungen gibt?
Dies ist nicht der Fall.
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.06.2023 ist bestätigt.
Beschluss-Nr.: 29/VIII/2023:
Der Gemeinderat Königswartha stimmt der Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß folgender Übersicht zu:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Beschluss-Nr.: 30/VIII/2023:
Der Gemeinderat Königswartha stimmt der Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß folgender Übersicht zu:
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Beschluss-Nr.: 31/VIII/2023
Der Gemeinderat Königswartha beschließt die Verpachtung des Flurstückes 1190/9 der Gemarkung Königswartha mit einer Fläche von 10.843 m² mit einem Pachtzins in Höhe von 2.600,00 €/Jahr an Herrn Martin Neumann, Am Eiskeller 19, 02694 Großdubrau.
Voraussetzung für den Abschluss des Pachtvertrages ist ein genehmigter Bauantrag für die Nutzung und Bebauung der Pachtfläche. Weiterhin ist eine Genehmigung der Abweichung vom Waldgesetz oder die Genehmigung einer Waldumwandlung vorzulegen.
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Beschluss-Nr.: 32/VIII/2023:
Der Gemeinderat Königswartha stimmt der Vereinsförderung 2023 gemäß folgender Übersicht zu:
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 2 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Damit ist der Beschlussvorschlag angenommen.
Beschluss-Nr.: 33/VIII/2023:
Der Gemeinderat der Gemeinde Königswartha beschließt eine überplanmäßige Ausgabe zum Projekt „Errichtung Fußweg und Straßenbaumaßnahme im Ortsteil Neudorf“ in Höhe von 400.000,00 €.
Die Baumaßnahme wird als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem LASuV durchgeführt. Die Kosten für den Ausbau der S-Kurve in Höhe von ca. 300.000,00 € (einschl. Planungskosten) übernimmt das LASuV. Die Kosten für den Bau des Gehweges in Höhe von ca. 100.000,00 €, (einschl. Planungskosten) finanziert die Gemeinde Königswartha aus Mitteln der investiven Schlüsselzuweisung.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |