1. Zeit und Ort für die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis zur Wahl des/r Bürgermeisters/in der Stadt Köthen (Anhalt) wird vom 27.02.2023 bis 03.03.2023 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der folgenden Öffnungszeiten
| Montag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
bei der Stadtverwaltung Köthen (Anhalt), Wallstraße 1, 06366 Köthen (Anhalt) im Wahlbüro für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Berichtigung des Wählerverzeichnisses
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der oben genannten Frist schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen. Wer einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellt, hat die erforderlichen Beweismittel beizubringen, sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind. Für das Berichtigungsverfahren gelten die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19.03.2021 (GVBl. LSA S. 98), sowie der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl. LSA S. 338, 435), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21.09.2018 (GVBl. LSA S. 314).
3. Wahlbenachrichtigung
Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält bis spätestens 26.02.2023 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, Wahlberechtigt zu sein, muss zur Sicherung seines Wahlrechts das Wählerverzeichnis einsehen und gegebenenfalls während der Frist zur Einsichtnahme einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen.
4. Wahlschein und Briefwahl
Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein. Wer einen Wahlschein der Stadt Köthen (Anhalt) hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe im Wahlraum (Wahlbezirk) oder durch Briefwahl teilnehmen (§ 4 Abs. 3 KWG LSA).
Ein Wahlberechtigter, der nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 1 KWO LSA auf Antrag einen Wahlschein, wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat oder gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 2 KWO LSA wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist. Wahlscheine können bis Freitag den 17.03.2023, 18:00 Uhr im Wahlbüro der Stadt Köthen (Anhalt), Wallstraße 1, 06366 Köthen (Anhalt) schriftlich oder mündlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewährt. Eine telefonische Antragstellung ist entsprechend § 24 Abs. 1 KWO LSA nicht zulässig.
In den Fällen des § 22 Abs. 2 KWO LSA können Wahlscheine gemäß § 24 Abs. 5 KWO LSA noch bis zum Wahltag am 19.03.2023, 15:00 Uhr beantragt werden. Gleiches gilt, wenn der Wahlberechtigte schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können.
Wahlscheine werden ab dem 27.02.2023 erteilt. Verlorene oder nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlscheine und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die bevollmächtigte Person vom Wahlberechtigten bereits auf dem Wahlscheinantrag benannt wurde oder die Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.
| 5. Briefwahlunterlagen | |
| Wird ein Wahlschein beantragt, wird diesem | |
| - | ein Stimmzettel für die Wahl, |
| - | ein amtlicher Stimmzettelumschlag (orange), |
| - | ein amtlicher Wahlbriefumschlag (blau) und |
| - | ein Merkblatt zur Briefwahl beigefügt. |
Der Wahlberechtigte kann diese Unterlagen bis spätestens am Wahltage 15:00 Uhr anfordern (§ 25 Abs. 3 KWO LSA). Bei der Briefwahl muss der Wähler den verschlossenen Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die Stadtwahlleiterin der Stadt Köthen (Anhalt) absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht.
Wer einen Wahlschein hat, kann durch Stimmabgabe (bei persönlicher Abholung der Wahlunterlagen) an Ort und Stelle im Wahlbüro der Stadt Köthen (Anhalt), Wallstraße 1, 06366 Köthen (Anhalt) wählen.
Köthen (Anhalt), den 09.01.2023