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Amtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) – Bürgerzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Öffnungszeiten des Wahlbüros in der Stadtverwaltung Köthen (Anhalt) anlässlich der Wahl des/r Bürgermeisters/in am 19.03.2023

Am Montag, den 27.02.2023, öffnet anlässlich der Wahl des/r Bürgermeister/in das Wahlbüro der Stadtverwaltung Köthen (Anhalt), Wallstraße 1 (ehemals Deichmann bzw. Impfzentrum).

Öffnungszeiten:

Montag

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

9:00 Uhr bis 12:. 00 Uhr

Donnerstag

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Freitag den 17.03.2023 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Samstag dem 18.03.2023 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Bei einer evtl. stattfindenden Stichwahl am 02.04.2023 gelten weiterhin die oben angegebenen Öffnungszeiten und außerdem Freitag, 31.03.2023 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr und Samstag, 01.04.2023 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Wahlscheinanträge können mündlich zu den vorgenannten Öffnungszeiten oder schriftlich gestellt werden. Der Antrag kann auch elektronisch als Mail an: a.koch@koethen-stadt.de übermittelt werden. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit Ihren Wahlschein online über die Homepage der Stadt Köthen (Anhalt) www.koethen-anhalt.de zu beantragen. Eine telefonische Antragstellung ist jedoch unzulässig.

Für den Wahlscheinantrag nutzen Sie bitte die Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die Ihnen bis zum 26.02.2023 zugegangen sein muss. Bei persönlicher Antragstellung besteht die Möglichkeit, dass der Wahlberechtigte im Wahlbüro vor Ort (siehe Öffnungszeiten) gleich per Briefwahl wählen kann. Bei der Briefwahl von zuhause aus oder von einer anderen Adresse (bei Urlaub, Kur, beruflicher Tätigkeit o. ä.) wird Ihnen der Wahlschein gemeinsam mit den Briefwahlunterlagen an die von Ihnen angegebene Adresse geschickt (auch ins Ausland). Bei Versand ins Ausland bitte den Antrag wegen des längeren Postweges unverzüglich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung stellen!

Wer für eine andere wahlberechtigte Person (auch Ehepartner) einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Es kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzt werden.

Personen, die erst zur Stichwahl wahlberechtigt werden (Vollendung des 16. Lebensjahres), erhalten auf Antrag einen Wahlschein.

Den Wahlbrief können Sie nach Ankreuzen des Stimmzettels und mit dem unterschriebenen Wahlschein im Wahlbriefumschlag anschließend portofrei in jeden Briefkasten der Deutschen Post AG in Deutschland werfen; unter Beachtung, dass dieser bis zum 19.03.2023, 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle angekommen sein muss.

Bei Versand vom Ausland beachten Sie bitte die dort gelten Portobestimmungen nach Deutschland und den eventuellen Zeitraum des Postweges.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Wahlbüros unter der Telefonnummer 03496 425205 gern zur Verfügung.