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Amtsblatt der Stadt Köthen (Anhalt) – Bürgerzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Aufforderung zur Aufnahme in die Grundschulen der Stadt Köthen (Anhalt) für das Schuljahr 2025/2026

1.

Alle Eltern, deren Kinder bis zum 30.06.2025 das 6. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in der Stadt Köthen (Anhalt) mit den Ortsteilen Elsdorf, Porst, Merzien, Zehringen, Hohsdorf, Arensdorf, Gahrendorf, Baasdorf, Großwülknitz, Kleinwülknitz, Dohndorf und Löbnitz a. d. Linde und in der Ortschaft Großbadegast mit den Ortsteilen Großbadegast, Kleinbadegast und Pfriemsdorf haben, sind aufgerufen, diese in den Grundschulen der Stadt Köthen (Anhalt) anzumelden.

2.

Kinder, die bis zum 30.06.2025 das 5. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden. Sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig.

3.

An den Grundschulen „Kastanienschule“ Grundschule „W. Ratke“ und „Regenbogenschule“ muss bei der Anmeldung das Kind persönlich vorgestellt werden.

4.

Bei der Anmeldung des Schulanfängers sind unbedingt die Geburtsurkunde und ein Nachweis über das Sorgerecht mitzubringen. Falls nicht vorhanden, erhalten Sie den Nachweis über das Sorgerecht beim FB Kinder, Jugend und Familie des LK Anhalt – Bitterfeld, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen, Telefon 03496/ 601658 oder 03496/ 601686.

5.

Termine der Anmeldung:

1. Grundschule „J.F.Naumann“, Schulstraße 1-3

Mittwoch, 21.02.2024, 14.00 bis 17.00 Uhr

Donnerstag, 22.02.2024, 14.00 bis 17.00 Uhr

2. Grundschule „Kastanienschule“, Kastanienstr. 1b

Mittwoch, 21.02.2024, 14.00 bis 17.00 Uhr

Donnerstag, 22.02.2024, 14.00 bis 17.00 Uhr

3. Grundschule „Ratkeschule“, Hugo – Junkers – Straße 19

Mittwoch, 21.02.2024, 14.00 bis 17.00 Uhr

Donnerstag, 22.02.2024, 14.00 bis 17.00 Uhr

4. Grundschule „Regenbogenschule“, Krähenbergstr. 10

Mittwoch, 21.02.2024, 14.00 bis 17.00 Uhr

Donnerstag, 22.02.2024, 14.00 bis 17.00 Uhr

6.

Die Eltern melden ihre schulpflichtig werdenden Kinder an einer der öffentlichen Grundschulen an. Die Schulsatzung der Stadt Köthen (Anhalt) legt in § 4 die Bereiche der nächstgelegenen Grundschulen fest.

Diese sind aus der Anlage 1 zu § 4 der Schulsatzung für die Grundschulen in der Stadt Köthen (Anhalt) zu entnehmen.

Eltern, welche die nächstgelegene Grundschule für ihre Kinder auswählen, haben einen vorrangigen Anspruch auf Einschulung in dieser Grundschule.

Bei Wahl einer anderen Grundschule erfolgt ein Auswahlverfahren nach § 3 der Schulsatzung.

7.

Sie haben alternativ die Möglichkeit, ihr Kind in der Evangelischen Grundschule, Stiftstraße 12 in 06366 Köthen (Anhalt) anzumelden und müssen dann ihre nächstgelegene öffentliche Grundschule darüber informieren.

gez. Birgit Schlendorn
Amtsleiterin Schul-, Sport- und Jugendamt