Auf der Grundlage des § 16 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (EigBG LSA) hat der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) am 12.12.2023 den Wirtschaftsplan 2024 beschlossen (Beschluss-Nr. 23/StR/23/011).
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird
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| in Euro |
| 1. | im Erfolgsplan |
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| in Erträgen auf | 3.877.947 |
| in Aufwendungen auf | 3.841.475 |
| Jahresüberschuss | 36.471 |
| 2. | im Vermögensplan |
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| in Einnahmen auf | 76.510 |
| in Ausgaben auf | 76.510 |
| festgesetzt. | ||
| 2.1 | Im Vermögensplan werden Kredite nicht veranschlagt. | |
| 2.2 | Im Vermögensplan werden Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt. | |
| 3. | Kassenkredite werden nicht veranschlagt. | |
| 4. | Der Stellenübersicht und dem fünfjährigen Finanzplan wird zugestimmt. | |
Bekanntmachung
| 1. | Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. |
| 2. | Der vorliegende Wirtschaftsplan enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
| 3. | Der Wirtschaftsplan liegt im Städtischen Pflegeheim „Am Lutzepark“, Lange Str. 38, 06366 Köthen (Anhalt), vom 07.02.2024 bis einschließlich 18.02.2024 während der Dienstzeiten von Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Büro öffentlich aus. |
Köthen (Anhalt), den 13.12.2023