Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 mit Beschluss-Nr. 23/StR/31/004 auf der Grundlage des § 45 Abs. 2 Nr. 5 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz KVG LSA) i. V. m. §§ 10 und 19 Abs. 4 EigBG LSA den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 des Kommunalen Eigenbetriebes „Städtisches Pflegeheim Am Lutzepark“ zum 31.12.2022 wie folgt beschlossen:
Der vom Eigenbetrieb „Städtisches Pflegeheim Am Lutzepark“ aufgestellte und vom Wirtschaftsprüfer des Büros WRG AUDIT GmbH, Nordstr. 17, 04105 Leipzig, geprüfte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 wird wie folgt festgestellt:
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| 1. | Feststellung des Jahresabschlusses 2022 |
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| 1.1 | Bilanzsumme | 5.157.477,41 | |
| 1.1.1 | davon entfallen auf der Aktivseite auf |
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| - | das Anlagevermögen | 3.707.260,75 |
| - | das Umlagevermögen | 1.431.636,97 |
| - | Rechnungsabgrenzungsposten | 18.579,69 |
| 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite | |||
| - | das Eigenkapital | 1.763.154,47 |
| - | die Sonderposten aus Zuweisung zur Finanzierung des Sachanlagevermögens | 3.069.985,59 |
| - | die Rückstellungen | 266.284,00 |
| - | die Verbindlichkeiten | 55.468,57 |
| - | Rechnungsabgrenzungsposten | 2.584,78 |
| 1.2 | Jahresgewinn | 108.634,56 | |
| 1.2.1 | Summe der Erträge | 3.752.891,37 | |
| 1.2.2 | Summe der Aufwendungen | 3.644.256,81 | |
| 2.1 | Betriebsmittelrücklage | 755.232,33 | |
| - | Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage | 0,00 |
| - | Einstellung in die Betriebsmittelrücklage | 108.634,56 |
| - | Einstellung in die zweckgebundenen Rücklagen | 0,00 |
3. Entlastung der Betriebsleiterin
Der Heimleiterin wird für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Wörtlicher Auszug aus dem Jahresabschluss:
„Wir haben nach dem abschließenden Ergebnis unserer auftragsgemäßen Prüfung den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und den Lagebericht 2022 des Eigenbetriebes „Städtisches Pflegeheim Am Lutzepark", Köthen (Anhalt), mit dem folgenden nicht modifizierten Bestätigungsvermerk versehen:
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An den Eigenbetrieb „Städtisches Pflegeheim Am Lutzepark", Köthen (Anhalt):
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Städtisches Pflegeheim Am Lutzepark", Köthen (Anhalt), - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebes für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und |
| • | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt.Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Heimausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ord nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Heimausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebes zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvennerk/hgb-ja-non-pie eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks.
II. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gegenstand der Prüfung
Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der nach Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, der Pflege-Buchführungsverordnung und den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellte Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - und der Lagebericht des Eigenbetriebes.
Wir prüften die Einhaltung der handelsrechtlichen Vorschriften und der Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt unter Berücksichtigung der Pflege-Buchführungsverordnung sowie der ergänzenden statuarischen Bestimmungen. Aufgrund der Prüfungserweiterung erstreckte sich unsere Prüfung insbesondere auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung entsprechend
§ 53 HGrG.
Gemäß § 317 Abs. 4a HGB erstreckt sich unsere Prüfung nicht darauf, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens zugesichert werden kann.
Art und Umfang der Prüfung
Grundlage unserer Prüfung waren die handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 316 ff. HGB) sowie die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung.
Hinsichtlich der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter, Überwachungspflichten des Aufsichtsorgans und unsere Verantwortlichkeit verweisen wir auf unsere Ausführungen im Bestätigungsvermerk.
Da der Jahresabschluss des Vorjahres durch einen anderen Abschlussprüfer geprüft wurde, erfolgte zunächst die Durchsicht des Prüfungsberichts für das Vorjahr. Um einen Überblick über Organisation und Tätigkeitsfeld des Eigenbetriebes zu bekommen, wurden zahlreiche Prüfungsnachweise eingeholt. Soweit sich die Vorjahreszahlen auf den Jahresabschluss des Berichtsjahres auswirken, wurden sie in unsere Prüfung einbezogen.
Gegenstand unseres Auftrags waren weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z. 8. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, noch die Aufdeckung und Aufklärung außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie von bedeutsamen Schwächen des nicht rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems. Prü fungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden.
Der Prüfung lag eine Planung der Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung unserer vorläufigen Lageeinschätzung des Eigenbetriebes und eine Einschätzung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems des Eigenbetriebes zugrunde. Hierbei haben wir unsere Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie mögliche Fehlerrisiken berücksichtigt.“
Zitat aus dem Prüfbericht Ende
Der abschließende Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 08.09.2023 der Stadt Köthen (Anhalt) lautet wie folgt:
„Dem Rechnungsprüfungsamt liegt der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2022 des Eigenbetriebes „Städtisches Pflegeheim Am Lutzepark“ der ETL WRG GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft Gütersloh, Zweigniederlassung Leipzig vom 03.07.2023 vor.
Auf der Grundlage dieses Prüfberichtes wird festgestellt, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und der Eigenbetriebssatzung entsprechen.
Der Jahresabschluss entspricht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. den geltenden handelsrechtlichen Vorschriften. Er vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation des Eigenbetriebes für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2022.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Insgesamt wird ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung werden zutreffend dargestellt.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu Beanstandungen keinen Anlass.“
Zitat Ende
Der vorstehende Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Städtisches Pflegeheim Am Lutzepark“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsübersicht werden in der Zeit vom 07.02.2024 bis einschließlich 18.02.2024 im Eigenbetrieb „Städtisches Pflegeheim „Am Lutzepark“, Lange Str. 38, 06366 Köthen (Anhalt), während der Dienstzeiten von Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 15.30 Uhr und Freitag von 09.00 bis 15.00 Uhr im Büro öffentlich ausgelegt.
Köthen, den 13.12.2023