Nach § 4 (1) S. 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl. LSA S. 338, 435) in der jeweils gültigen Fassung beabsichtige ich als Stadtwahlleiterin, sechs Beisitzer und ihre Stellvertreter in den Wahlausschuss zu berufen, die zur Aufgabenerfüllung des Wahlausschusses im Wahlgebiet notwendig sind.
Deshalb fordere ich hiermit gemäß § 4 (1) KWO LSA alle im Wahlgebiet der Stadt Köthen (Anhalt) vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, bis 01.03.2024 Wahlberechtigte der Stadt Köthen (Anhalt) als Beisitzer und ihre Stellvertreter für den Wahlausschuss der Stadt Köthen (Anhalt) vorzuschlagen. Dem Wahlausschuss obliegt gemäß § 10 (2) Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.2004 (GVBl. LSA S. 92) in der jeweils gültigen Fassung die Vorbereitung und Leitung der Wahl sowie die Feststellung und Nachprüfung der Wahlergebnisse der Stadt Köthen (Anhalt).
Beisitzer im Wahlausschuss ist ein Wahlehrenamt. Aus diesem Grunde weise ich auf § 13 (1) bis (3) KWG LSA hin. Wahlbewerber dürfen gemäß § 13 (2) KWG LSA kein Wahlehrenamt innehaben.
Nach § 4 (3) KWO LSA sollen bei der Berufung der Beisitzer und ihrer Stellvertreter die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen in der Regel in der Reihenfolge der Stimmenzahlen berücksichtigt werden, die sie bei der letzten Kommunalwahl erhalten haben.
Des Weiteren fordere ich gemäß § 6 (2) KWO LSA alle im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, bis zum 01.03.2024 Wahlberechtigte als Beisitzer für die Wahlvorstände der Wahlbezirke vorzuschlagen. Ihren Wunsch, als Wahlhelfer/in tätig zu werden, richten Sie bitte an das Wahlbüro, Frau Koch, Wallstraße 1-5 (Zimmer 107), 06366 Köthen (Anhalt) oder per Mail an a.koch@koethen-stadt.de.